Ortskernsanierung: Gemeinde Heroldstatt

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Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Ennabeuren und Ortsmitte Sontheim“

Die Gemeinde Heroldstatt wurde zum 01.01.2020 in das städtebauliche Förderprogramm „Landessanierungsprogramm (LSP)“ des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Der Antrag zur Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm wurde von der Gemeinde Heroldstatt im Oktober 2019 gestellt. In Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wurden die nötigen Vorarbeiten zur Antragsstellung durchgeführt und die aufwändigen Erhebungen mit der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm belohnt. Die notwendigen Vorarbeiten bestanden aus der Erarbeitung eines Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts (GEK) sowie eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).

Gesamtörtliches Entwicklungskonzept:

Im Rahmen des Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts wurde die Gesamtgemeinde Heroldstatt in Themen wie Bevölkerungsstruktur- und Entwicklung, Wohnungsbestand und –bedarf, Wirtschaft und Beschäftigung und weiteren Erhebungen fundiert betrachtet und aufgenommen. Das Gesamtörtliche Entwicklungskonzept ist für die erfolgreiche nachhaltige Gemeindeentwicklung von Heroldstatt als zentraler Ausgangspunkt sehr wichtig. Insbesondere die Schließung innerörtlicher Baulücken, die Nutzung von Leerständen und die Umnutzung ehemaliger Hofstellen spielen eine gewichtige Rolle in der Weiterentwicklung Heroldstatts.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept:

Aus dem Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept wurde im Anschluss ein sogenanntes gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept abgeleitet. Hierzu wurde vom Gemeinderat das künftig geplante Erneuerungsgebiet festgelegt und nochmals im Detail durch Bestandsaufnahmen zu Nutzungsstruktur, Gebäudezustand, Gebäudenutzung sowie Verkehrs- und Freiflächen untersucht. Städtebauliche Missstände und Mängel konnten gebietsbezogen aufgezeigt werden. Im Anschluss wurde ein Neuordnungskonzept sowie ein Maßnahmenplan für die Ortsmitten in Ennabeuren und Sontheim festgelegt, aus denen die wesentlichen notwendigen Maßnahmen der nächsten Jahre hervorgehen.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2019 den Beschluss zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gefasst. Der Beschluss wurde am 17.10.2019 ortsüblich bekanntgemacht. Hauptaugenmerk bei der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen war die Entwicklung von Zielen der städtebaulichen Erneuerung. Ziel der Erneuerung wurde insbesondere die Erhaltung und Weiterentwicklung des ortstypischen Charakters sowie der historischen Struktur der Gemeinde. Die Schwerpunkte der Erneuerung liegen auf der Ertüchtigung privater Bausubstanz und der Schaffung von nachhaltig nutzbarem Wohnraum im Innenbereich der Orte. Leerstehende Hofstellen sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Unter Beteiligung der Bürgerschaft wurden die übergeordneten Ziele konkretisiert. Es wurden alle betroffenen Bürger angeschrieben und mittels eines Fragebogens um Beteiligung am Verfahren gebeten. Außerdem wurden alle Träger öffentlicher Belange (bspw. Landratsamt, Telekom, etc.) am Verfahren beteiligt. Die Sanierung wird im sogenannten „umfassenden“ Verfahren durchgeführt.

Im nächsten Schritt wurde vom Gemeinderat das Sanierungsgebiet endgültig per Satzung festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt wurden für alle Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebiets sogenannte Sanierungsvermerke im jeweiligen Grundbuch eingetragen.

Alle rechtsgeschäftlichen Veräußerungen, Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen von Gebäuden und Bestellungen grundstücksbelastender Rechte und sonstige notariellen Verträge innerhalb des Sanierungsgebiets werden von der Gemeinde geprüft und bedürfen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung.

Zudem werden nach Abschluss der Sanierung Ausgleichsbeträge in Höhe der durch die Sanierung bedingten Bodenwertsteigerungen erhoben, diese können vom Grundstückseigentümer auch schon mit Abschluss des Kaufvertrags abgegolten werden. Die Erschließungsbeitragspflicht entfällt.

 

Anlagen:

Sanierungsziele

Aufwertung der bestehenden Gebäudesubstanz

  • Substanzgerechte Modernisierung privater Bausubstanz mit dem Ziel der Schaffung nachhaltig nutzbaren Wohnraums
  • Substanzgerechte Modernisierung gastronomisch genutzter Gebäude
  • Energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle und im Inneren der Gebäude
  • Beibehaltung einer ruhigen Dachlandschaft in den Ortskernen von Ennabeuren und Sontheim. Die Grundform bildet das Satteldach. Abweichungen in der Dachform sind in begründeten Einzelfällen möglich und vom Gemeinderat im Einzelfall zu entscheiden.
  • Umwandlung leerstehender Ladenflächen zu Wohnraum
  • Abbruch nicht mehr benötigter Bausubstanz
  • Umnutzung leerstehender Hofstellen zu Wohnraum

Schaffung von neuem Wohnraum

  • Abbruch nicht mehr nachnutzbarer Gebäude mit ortsbildgerechter Neubebauung
  • Neuordnung und Zusammenlegung von kleinen Parzellen zur Schaffung von Wohnbaugrundstücken
  • Entflechtung der Gemengelage (Landwirtschaft – Wohnen) und Umnutzung leerstehender Hofstellen
  • Ermöglichung wohnverträglichen Arbeitens und Gewerbe in den Ortskernen Ennabeuren und Sontheim, insbesondere Dienstleistungen
  • kommunaler Zwischenerwerb von strategisch wichtigen Grundstücken
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch ortsbildgerechte Nachverdichtung, Baulückenschließung und Entwicklung vorhandener Parzellen

Ennabeuren:

  • Freilegung und Neubebauung in der Münsinger Straße bzw. Umnutzung der bestehenden Gebäudesubstanz in Wohnraum mit innerörtlich verträglichem, emissionsarmem Gewerbe
  • Freilegung und Neubebauung mit Wohngebäuden und innerörtlich verträglichem Gewerbe und Umnutzung der bestehenden Gebäudesubstanz in Wohnraum mit innerörtlich verträglichem, emissionsarmem Gewerbe
  • Freilegung und Neubebauung in der Brunnenstraße
  • Freilegung und Neubebauung in der Schlenkgasse

Sontheim:

  • Freilegung und ortsbildgerechte Neubebauung im Justinger Weg
  • Freilegung und ortsbildgerechte Neubebauung in der Wiesenstraße
  • Freilegung und ortsbildgerechte Neubebauung in der Lange Straße/Wörthstraße
  • Umnutzung zu Wohnraum und Schaffung von innerörtlich verträglichem Gewerbe von ungenutzten Gewerbeflächen

Aufwertung des öffentlichen Raums

  • Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
  • Möblierung des öffentlichen Raums
  • Aufwertung vorhandener Wegeverbindungen
  • Erhalt und Aufwertung bestehender Grünanlagen
  • Aufwertung der Platzbereiche in Sontheim und Ennabeuren
  • Verlegung von oberirdischen Leitungen in den Untergrund
  • keine Vergnügungsstätten (z. B. Wettbüros, Spielcasinos) im Ortskern

Verkehrliche Aspekte

  • Gestaltung von Gehwegen und Parkierungsflächen
  • Ausbau und Gestaltung von Straßen in Sontheim
  • Ausbau und Gestaltung von Straßen in Ennabeuren

Förderung für Privateigentümer

Vorteile der Sanierung für private Gebäudeeigentümer

Für Gebäudeeigentümer, die ihr Gebäude im Sanierungsgebiet modernisieren oder ihr Gebäude abbrechen und anschließend durch einen Neubau ersetzen möchten, bietet die Sanierung vielfältige Vorteile. Nach eingehender Beratung und Information schließt der Gebäudeeigentümer einen Vertrag mit der Gemeinde Heroldstatt ab. Dieser definiert die individuellen Sanierungsregularien des jeweiligen Objekts sowie Zuschüsse auf Modernisierungs- bzw. Abbruchkosten als Förderung der Sanierung.

Höhe der Zuschüsse

Eigentümer, die ihr Gebäude modernisieren möchten, können einen Zuschuss in Höhe von 30 % (max. 30.000 €) der Investitionskosten sowie eine Bescheinigung zur Sonderabschreibung der Investitionskosten auf die Einkommensteuer erhalten. Die Sonderabschreibung beträgt derzeit bei vermietetem Wohnraum in den ersten 8 Jahren 9 % und den folgenden 4 Jahren 7 %, bei selbstgenutztem Wohnraum in den folgenden 10 Jahren 9 %.

Ebenso werden Ausbau- oder Umnutzungsmaßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum von der Gemeinde Heroldstatt mit 30 % der Investitionskosten bis zu einer Förderhöchstgrenze von 30.000 € pro Wohneinheit gefördert. Die Möglichkeit einer steuerlichen Sonderabschreibung besteht hier allerdings nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei denkmalgeschützter Bausubstanz und ortsbildprägenden, städtebaulich bedeutsamen Gebäuden.

Eigentümer, die ihr Gebäude abbrechen möchten, können eine Kostenerstattung des Abbruchs in Höhe von 100 % der notwendigen Abbruchkosten erhalten, bis zu einem Förderhöchstbetrag von 30.000 € pro Gebäude. Sollte der Abbruch ersatzlos (ohne Neubau) erfolgen, so liegt der Förderhöchstbetrag bei 50 % der Abbruchkosten, maximal jedoch 15.000 € pro Gebäude.

Beratung

Wenn Sie Interesse daran haben, an der Sanierung „Ortsmitte Ennabeuren und Ortsmitte Sontheim“ durch Maßnahmen an Ihrem Gebäude teilzunehmen und hierfür einen Zuschuss der Gemeinde Heroldstatt beantragen möchten, bieten wir Ihnen kostenlose Sanierungssprechtage an. Die Sprechtage finden einmal monatlich statt und werden im Heroldstatt Boten angekündigt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Sanierungsträger, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Matthias Weikert, Telefonnummer: 0731 602896-24  matthias.weikert(@)lbbw-im.de.

Für weitere Fragen steht Ihnen auch gerne Bürgermeister Michael Weber unter Telefonnummer: 07389 9090-10 sowie Hauptamtsleiterin Carmen Holder unter der Telefonnummer: 07389 9090-30 zur Verfügung.

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Beratung und im weiteren Verlauf die Möglichkeit zur Gewährung von Fördergeldern während der Bewilligungszeit der Ortskernsanierung.

Anlagen: