Wahlen: Gemeinde Heroldstatt

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Wahlergebnisse in Heroldstatt | Bundestagswahl 2025 und Bürgerentscheid

Unter diesem Link können Sie die vorläufige Ergebnisse für Heroldstatt einsehen.

Ergebnis der Bundestagswahl in Heroldstatt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der 21. Deutsche Bundestag wurde am vergangenen Sonntag gewählt. Das endgültige Ergeb-
nis liegt vor.
Dank Ihrer Wahlbeteiligung und Ihrer Stimme haben Sie einen großen Teil zur Demokratie bei-
getragen und nehmen Einfluss auf die weitere Entwicklung in unserem Land.
Die Wahlbeteiligung lag in Heroldstatt bei 88 % und damit 4 % über den Bundesdurchschnitt
(84 %). Von insgesamt 2.219 wahlberechtigten Einwohnern nutzten 741 Wahlberechtigte die
Briefwahl und 1.220 weitere kamen am Sonntag persönlich zur Urnenwahl in das Wahllokal.
Sie hatten die Möglichkeit im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ihre Stimme abzugeben.
Um ca. 20 Uhr stand das amtliche Wahlergebnis der Bundestagswahl in Heroldstatt fest.
Die Schnellmeldung an die Kreiswahlleitung konnte bereits um ca. 20.15 Uhr übermittelt wer-
den.
Hier gilt der Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer, die für einen reibungslosen Ablauf gesorgt
und das Ergebnis schnellstmöglich ermitteln haben.

Ergebnis des Bürgerentscheids

Die Ortsmitte in Sontheim wird umfassend saniert.
Das ist das Ergebnis des Bürgerentscheids, der am vergangenen Sonntag, dem 23.02.2025,
zusammen mit der Bundestagswahl stattfand. Abgestimmt wurde über die Frage, ob die Orts-
mitte in Sontheim gemäß der Gesamtplanung vom 11.11.2024 umfassend saniert werden soll.
Auf die Frage haben 946 Personen mit „Ja“ geantwortet, mit „Nein“ haben 886 Personen
gestimmt. Im Ganzen haben 1.832 Personen eine gültige Stimme abgegeben von insgesamt
2.432 Wahlberechtigten. Daraus ergibt sich eine Wahlbeteiligung von etwa 77 %. Die Anfor-
derung, dass sich mindestens 20 % aller Stimmberechtigten für die umfassende Sanierung
aussprechen müssen, damit der Bürgerentscheid verbindlich wird, wurde damit mehr als erfüllt.
Etwa 52 % und damit die Mehrheit hat sich für die umfassende Sanierung der Ortsmitte in
Sontheim ausgesprochen.
Wie geht es weiter nach dem Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Das bedeutet, das Er-
gebnis des Entscheids ist für die Gemeinde bindend. Aus diesem Grund wird die umfassende
Sanierung nach den Planungsunterlagen vom 11.11.2024 umgesetzt. Hierzu werden nun die
auszuführenden Arbeiten ausgeschrieben und im weiteren Verfahren an die entsprechenden
Firmen vergeben.
In den Planungen ist auch ein Parkplatz hinter der Bushaltestelle gegenüber der Grünanlage
vorgesehen. Hierfür ist es notwendig, dort stehende Bäume zu fällen. Wie bekannt bleiben die
Bäume in der Grünanlage erhalten. Aus naturschutzrechtlichen Gründen müssen diese Arbeiten
noch im Februar abgewickelt und werden in dieser Woche bereits durchgeführt.

Bürgerentscheid in Heroldstatt am 23.02.2025

Online Briefwahl beantragen: Hier geht's zur Wahlscheinbeantragung Online --> Klicken

 

Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid

 

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 20. Dezember 2024 beschlossen, dass ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung "Sind Sie dafür, dass die Ortsmitte Sontheim gemäß der Gesamtplanung vom 11.11.2024 umfassend saniert wird?" durchgeführt wird. Als Wahltag wurde der 23. Feburar 2025 festegelegt.

 

Informationen zur Sanierung der Ortsmitte Sontheim

Am Sonntag, 19. Januar 2025 können Sie sich im Rahmen des Neujahrsempfangs über die Maßnahme und Entwicklungsmöglichkeiten zur Sanierung der Ortsmitte Sontheim informieren.

So kam es zum Bürgerentscheid

  • 2017: Im Rahmen der Leistungsschau werden in einer Bürgerwerkstatt Ideen gesammelt, die Eingang in das Gemeindeentwicklungskonzept von Heroldstatt finden.
  • 2019 / 2020: In der Klausurtagung des Gemeinderats wird das Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet und ein Antrag auf Aufnahme ins Landessanierungsprogramm gestellt. Im Jahr 2020 wird Heroldstatt mit dem Sanierungsgebiet “Ortsmitte Ennabeuren und Ortsmitte Sontheim” in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
  • 2021 / 2022: Die Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger, darunter in zwei Bürgerwerkstätten und einer Umfrage, zeigten klar, dass der Schwerpunkt bei der Neugestaltung der Ortsmitte Sontheim auf der Grünanlage liegen soll. Die Grün- und Spielfläche soll schöner gestaltet, aber nicht grundlegend verändert werden.
  • 6. November 2023: Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Ortsmitte in Sontheim, um sie als Ort der Begegnung zu stärken. Vorgesehen sind eine attraktive Neugestaltung, der Rückbau der Busbucht, moderne Spielgeräte sowie die Verbesserung der Infrastruktur für Freizeit und Veranstaltungen.
  • 13. Mai 2024: Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag auf Aufnahme der Grünanlage Sontheim in das Förderprogramm “Investitionspakt Soziale Integration im Quartier” (SIQ) zu stellen. Der Antrag wird angenommen. Das Land Baden-Württemberg übernimmt 63 % der Kosten für die Neugestaltung der Grünanlage.
  • Juni - Oktober 2024: An einem Infostand beim Backhaushock und in einer Infoveranstaltung für Anwohner wurden weitere Anregungen, insbesondere zu Spielgeräten und Infrastruktur, in die Planung aufgenommen.
  • 11. November 2024: Der Gemeinderat entscheidet, die geplante umfassende Sanierung der Ortsmitte in Sontheim aufgrund finanzieller Bedenken nicht durchzuführen. Lediglich die Pflichtaufgaben sollen umgesetzt werden.
  • 23. Februar 2025: Daraufhin wurde ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen. Im Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger nun selbst entscheiden, ob es bei den Pflichtaufgaben bleibt oder ob die Ortsmitte Sontheim umfassend saniert wird.

Die Finanzierung

Die umfassende Sanierung der Ortsmitte Sontheim beläuft sich auf 1.958.000 €.
Auf die Pflichtaufgaben entfallen 561.000 € und auf die umfassende Sanierung weitere 1.397.000 €. Den Eigenanteil in der Höhe von insgesamt 1.109.000 € kann die Gemeinde aus ihren Einnahmen decken. Für die Sanierung der Ortsmitte Sontheim wird unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids kein Kredit aufgenommen.
Die Beträge sind kaufmännisch auf ganze Tausender gerundet.

 

Was würde durch den Verzicht auf die Sanierung der Ortsmitte Sontheim gespart?

Durch den Verzicht auf eine umfassende Sanierung würde die Gemeinde den Eigenanteil in Höhe von 611.000 € einsparen.

 

Kann die Gemeinde die Fördermittel anderweitig einsetzen?

Nein, die Fördermittel in Höhe von knapp 416.000 € aus dem “Investitionspakt Soziale Integration im Quartier” (SIQ) sind zweckgebunden für die Sanierung der Grünanlage und müssen zurückgegeben werden, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird. Die weitere Förderung von rund 370.000 € aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) kann für andere Maßnahmen im LSP verwendet werden.

 

Kann die Sanierung der Ortsmitte Sontheim zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen?

Die Sanierung der Ortsmitte Sontheim könnte später umgesetzt werden. Allerdings kann der Bürgerentscheid in den nächsten drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Die bewilligten Fördermittel des SIQ in Höhe von 416.000 € wären dann nicht mehr verfügbar, da diese bis zum 30.04.2028 abgerufen sein müssen.

 

Wird durch die Einsparung ein Kredit zurückbezahlt?

Nein, der bereits aufgenommene Kredit bleibt bestehen. Der Verzicht schafft jedoch Spielraum für künftige Investitionen, da weniger Eigenmittel eingesetzt werden müssen.

 

Welche Auswirkung hat eine Verschiebung der Sanierung?

Eine Verschiebung der Sanierung würde Synergien und Einsparungen verhindern. Die aktuellen Planungen sehen vor, nicht nur die Kanäle zu erneuern, sondern auch die bestehende Wasserinfrastruktur zu verbessern und gleichzeitig Breitbandleerrohre zu verlegen. So können Kosten in Höhe von 70.000 € eingespart werden. Mehrfachbaustellen behindern den Verkehr und beeinträchtigen Veranstaltungen. Auch führen sie zu Mehrkosten und Mehrbelastungen durch Baustelleneinrichtungen und wiederholte Tiefbauarbeiten.

 

Zur finanziellen Situation der Gemeinde

Im Haushalt einer Gemeinde wird zwischen dem Ergebnishaushalt und der Investitionsplanung unterschieden.

Der Ergebnishaushalt zeigt, wie sich die laufenden Einnahmen zu den laufenden Ausgaben verhalten. Dazu gehören beispielsweise Steuereinnahmen oder Gebühren als Einnahmen und Gehälter oder Betriebskosten als Ausgaben.

Die Investitionsplanung umfasst langfristige Investitionen für den Erhalt und die Entwicklung der Infrastruktur einer Gemeinde. Ziel ist es, Gebäude zu sanieren, Einrichtungen zu modernisieren und neue Werte für die Gemeinschaft zu schaffen. Kredite bieten finanziellen Spielraum für Projekte mit langfristigem Nutzen, ähnlich wie beim privaten Hausbau. Sie sind sinnvoll, wenn sie in nachhaltige Investitionen wie Gebäude oder Straßen fließen, die der Gemeinschaft langfristig zugutekommen. 2024 hat die Gemeinde Heroldstatt einen Kredit über 2,1 Millionen Euro aufgenommen.

Ist Heroldstatt durch den Kredit überschuldet?
Nein. Mit 715 € Schulden pro Einwohner zum 31.12.2024 steht Heroldstatt deutlich besser da als der Landesdurchschnitt, der zum Jahresende 2023 laut Statistischem Landesamt bei knapp 1.500 € pro Einwohner lag. Von den insgesamt 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg waren zu diesem Zeitpunkt nur 101 schuldenfrei – das entspricht etwa jeder zehnten Gemeinde.

Investitionen in die Zukunft

Unter Berücksichtigung aller bereits abgeschlossenen, laufenden und geplanten Projekte liegen in den Jahren 2023 bis 2026 die Investitionen bei 21,1 Millionen € (siehe die Jahre 23 bis 26 in der untenstehenden Grafik). Darin beinhaltet sind insbesondere die Berghallensanierung und die umfassende Sanierung der Ortsmitte Sontheim.
Diese Investitionen werden durch Fördermittel (13,2 Millionen €), Eigenmittel (5,8 Millionen €) und einen Kredit (2,1 Millionen €) finanziert. Die Eigenmittel stammen insbesondere aus den Pachteinnahmen für die Windenergieanlagen sowie aus den Einnahmen der Heroldstatt-Gemeindeentwicklungs-GmbH (HGE).

Gibt es weitere Schuldverpflichtungen der Gemeinde?
Auch mit der HGE investiert die Gemeinde in die Zukunft. Die HGE gehört der Gemeinde, entwickelt und vermarktet Baugrundstücke für die Gemeinde und hält Gebäude.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.01.2024 eine Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde in Höhe von 5,5 Millionen € zugunsten der HGE übernommen. Da es sich bei den Projekten der HGE um die Entwicklung von Baugrundstücken, Erschließungsgebieten und Immobilien handelt, die mindestens den gleichen Wert wie das Darlehen besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Bürgschaft gering. Insbesondere, da mit dem Baugebiet “Hinter den Pfarrgärten II” 35 Wohnbauplätze vollerschlossen zur Verfügung stehen.

Für die Jahre 2025 und 2026 sieht die Verwaltung keine neuen Kreditermächtigungen vor. Der Anteil der Fremdfinanzierung der Investitionen bleibt bei 10 %.