Gewerbesteuer: Gemeinde Heroldstatt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Heroldstatt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
zum Ratsinformationssystem
Gebärdensprache

FAQ: Gewerbesteuer

In der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2023, bei der zwei Mitglieder entschuldigt abwesend waren, wurde mit einem Abstimmungsergebnis von 8 Stimmen dafür und 1 Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, den Gewerbesteuerhebesatz zum 1. Januar 2024 auf 365% der Steuermessbeträge festzusetzen.

Die nachfolgenden Informationen sollen erläutern, was dies für die Gewerbetreibenden am Ort bedeutet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Annemarie.Weeger@heroldstatt.de.

Zur Gewerbesteuer allgemein

Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie ist eine wesentliche Einnahmequelle für Städte und Gemeinden und basiert auf dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Gewinn des Gewerbebetriebs bildet die Bemessungsgrundlage.

 

Wer ist für die Gewerbesteuer zuständig?
Das Finanzamt ermittelt die Steuergrundlagen und legt den Steuermessbetrag fest. Bei Betrieben mit Standorten in verschiedenen Gemeinden wird dieser Betrag aufgeteilt. Die Gemeinden legen den Gewerbesteuerbetrag fest und stellen den Gewerbesteuerbescheid aus.

 

Was wird mit der Gewerbesteuer finanziert?
Die Gewerbesteuer dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben, wie Infrastrukturausbau, Kultur- und Sportförderung, soziale Einrichtungen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die Breitbandinfrastruktur und die Ortsentwicklung.

 

Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?
Gewerbesteuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe, einschließlich Einzelunternehmer, Personengesellschaften (OHG, KG) und juristische Personen des privaten Rechts (GmbH, AG). Freiberufler und Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig, es sei denn, sie sind gewerblich organisiert.

 

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

  • Gewerbesteuermessbetrag: Dieser beträgt einheitlich 3,5% des Gewerbeertrags.
  • Kürzung für natürliche Personen und Personengesellschaften: Der Gewerbeertrag wird um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt.
  • Anrechnung auf die Einkommensteuer: Für bestimmte Gruppen wird die Gewerbesteuer steuermindernd auf die Einkommensteuer angerechnet.
  • Finanzamt und Gemeinde: Das Finanzamt übermittelt den Steuermessbetrag an den Steuerpflichtigen und die Gemeinde. Die Gemeinde multipliziert diesen Betrag mit ihrem Hebesatz, um die Gewerbesteuer zu berechnen.
  • Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde.

Anpassung des Hebesatzes mit Wirkung zum 01.01.2024

Wie wird der Hebesatz mit Wirkung zum 01.01.2024 angepasst?

In den letzten drei Jahren konnte der Hebesatz konstant auf einem niedrigen Wert von 340% gehalten werden. Nun wird der Hebesatz ab dem 01. Januar 2024 auf 365% angepasst. Diese Entscheidung reflektiert eine moderate Steigerung des Hebesatzes im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Aus welchen Gründen wird der Hebesatz angepasst?

Im Rahmen der Vorbereitungen zum Haushaltsplan 2023 des Verbandes Region Schwäbische Alb (RSA) kam die Finanzierung der Kosten für die Gemeinde Heroldstatt zur Sprache. Die Entscheidungen, die während der Verbandsversammlungen getroffen werden, müssen von den Mitgliedsgemeinden mitgetragen werden.

Laut Haushaltsplan 2023 beläuft sich die Gesamtbelastung des RSA für den Zeitraum 2024-2026 auf durchschnittlich 152.300 € pro Jahr. Demgegenüber weist der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Heroldstatt lediglich 32.200 € pro Jahr aus. Ein Teil dieser Differenz kann durch Reserven gedeckt werden, die aus der letzten zweckgebundenen Steuererhöhung für Maßnahmen des RSA angespart wurden. Dennoch benötigt der RSA jährlich etwa 103.300 € zusätzlich für die Jahre 2024-2026.

Der Bahnhof Merklingen mit seinem Park&Ride Parkplatz soll grundsätzlich über dessen Einnahmen, wie beispielsweise aus der Photovoltaikanlage und dem Parkplatz, refinanziert werden. Die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets ist weder kurz- noch mittelfristig geplant. Vor 2030 sind aus dieser Quelle keine Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten. Bis dahin obliegt es den beteiligten Gemeinden, die Zwischenfinanzierung zu übernehmen.

 

Wie hoch war der Gewerbesteuersatz in den vergangenen Jahren?

Zur Vorfinanzierung der Maßnahmen des RSA und insbesondere für die Gründung und Herstellung des mittlerweile fertiggestellten Bahnhalts „Schwäbische Alb – Merklingen“ wurde der Gewerbesteuersatz bereits im Jahr 2016 temporär erhöht. Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes in den folgenden Jahren.

Wird der Gewerbesteuerhebesatz auf dem festgelegten Betrag bleiben?

Der Gewerbesteuerhebesatz soll vorübergehend angepasst werden. Die Finanzmittel aus der Hebesatzanpassung werden jährlich überprüft. Sobald eine dauerhafte Finanzierung der RSA bedingten Umlagen aus anderen Quellen möglich ist, z.B. aufgrund der Einnahmen aus dem gemeinschaftlichen Gewerbegebiet, soll der Steuersatz gesenkt oder ggf. auf weitere Erhöhungen verzichtet werden.

 

Ist der Gewerbesteuerhebesatz in Heroldstatt höher als in den umliegenden Gemeinden?

Im Vergleichsjahr 2023 verzeichnet Heroldstatt mit 340% den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz unter den umliegenden Gemeinden. Der Durchschnittswert in diesem Jahr liegt bei 357%. Auch nach der Anpassung bleibt Heroldstatt wettbewerbsfähig, zumal einige der umliegenden Gemeinden voraussichtlich ebenfalls ihren Gewerbesteuerhebesatz anpassen werden.

 

Gemeinde

Gewerbesteuer
2023

Laichingen

365%

Schelklingen

370%

Münsingen

370%

Nellingen

340%

Römerstein

355%

Westerheim

345%

Merklingen

340%

Berghülen

370%

Durchschnittswert

357%

Heroldstatt bisher

340%

 

Warum wurde der Gewerbesteuerhebesatz angepasst, und nicht der Grundsteuerhebesatz?

Angesichts der aktuellen Grundsteuerreform empfiehlt es sich nicht, die Hebesätze jetzt zu erhöhen. Die genauen Bedingungen zur zukünftigen Berechnung der Grundsteuer sind noch nicht ausreichend bekannt. Vor diesem Hintergrund sollte eine zukunftsfähige Anpassung der Hebesätze nicht vor dem 01.01.2025 erfolgen.

 

Kann der fehlende Betrag nicht anderweitig eingespart werden?

Höhere Einnahmen gegenüber Einsparungen sind aus verschiedenen Gründen zu bevorzugen. Wegen der steigenden Inflation und den generell steigenden Kosten in verschiedenen Bereichen (z.B. Personal, Energie, Unterhalt, etc.) ist es schwierig, Geld zu sparen. Die Sparmaßnahmen, die bisher ergriffen wurden, dienen hauptsächlich dazu, das bisherige Kostenniveau trotz Preiserhöhungen aufrechtzuerhalten.

 

Können andere gemeindliche Leistungen reduziert werden, um den fehlenden Betrag zu erwirtschaften?

Wenn Kosten eingespart werden müssten, würden bisher erbrachte "freiwillige" Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger reduziert oder. Der Qualitätsstandard in Heroldstatt, welcher während der Coronapandemie und der Energiekrise gehalten werden konnte, müsste dann ggf. gesenkt werden. Alternativ müssten Unterhalts oder Investitionsmaßnahmen unterlassen werden, dies hätte zur Folge, dass die bestehenden kommunalen Einrichtungen nicht sinnvoll unterhalten, repariert oder saniert werden könnten.

Das entspricht nicht unserem Ziel das Wohl der Allgemeinheit zu fördern und eine lebenswerte Gemeinde mit den dafür benötigten Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Auswirkungen

Was bedeutet die Anpassung für die Gewerbetreibenden in Heroldstatt?

Die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes in Heroldstatt hilft dabei, den Wirtschaftsstandort langfristig wettbewerbsfähig zu halten. Durch die Finanzierung des Bahnhofs "Schwäbische Alb" werden die Standortfaktoren in Heroldstatt deutlich verbessert. Dazu zählen:

  1. Verbesserte Infrastruktur: Ein Bahnhof kann die örtliche Infrastruktur verbessern und die Attraktivität der Gemeinde oder Region erhöhen. Dadurch steigt die Anzahl der Menschen, die die Gegend besuchen oder Geschäfte dort tätigen, was langfristig positive Auswirkungen auf die Betriebe haben kann.
  2. Mehr Kunden: Ein gut angebundener Bahnhof kann zu einer höheren Kundenfrequenz führen, da mehr Menschen die Möglichkeit haben, das Geschäft zu besuchen. Dies kann den Umsatz und die Gewinne steigern.
  3. Verbesserte Erreichbarkeit: Durch die Nähe eines Bahnhofs zum Gewerbegebiet können Mitarbeiter, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, besser erreicht werden. Dadurch können qualifizierte Arbeitskräfte angezogen und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden.
  4. Imagegewinn und Standortvorteil: Die Nähe zu einem Bahnhof kann das Ansehen eines Gewerbegebiets verstärken und es für potenzielle Kunden oder Investoren attraktiver machen. Dadurch können langfristige Standortvorteile entstehen, die das Wachstum des Gewerbes fördern.
 

Was bedeutet das für die Gewerbetreibenden aus finanzieller Hinsicht?

Die Gewerbesteuer berechnet sich durch das Multiplizieren der Steuermesszahl, die vom Finanzamt festgelegt wird, mit dem Hebesatz der Gemeinde. Die Formel lautet: Steuermesszahl laut Finanzamt x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer.

 

Vergleich der Gewerbesteuer vor und nach der Anpassung für ein Durchschnittsgewerbe in Heroldstatt:

  • Bisher (bis 31.12.2023): 1.585 Euro x 340% = 5.389 Euro
  • Ab 01.01.2024: 1.585 Euro x 365% = 5.785,25 Euro
  • Differenz: 396,25 Euro jährlich beim angenommenen Durchschnittsgewinn.

Effektive Steigerung: Die effektive Steigerung der Gewerbesteuer beträgt somit 7% im Vergleich zum bisher geleisteten Gewerbesteuerbetrag im Jahr 2022. Da es bei den unternehmerischen Jahresabschlüssen noch zu Veränderungen für das Jahr 2023 kommen kann, dient das Jahr 2022 als Basis für dieses Berechnungsbeispiel.

 

Bleibt der Gewerbestandort Heroldstatt wettbewerbsfähig?

Ja, denn er profitiert von folgenden Vorzügen:

1. Verkehrsgünstige Lage

Die Gemeinde Heroldstatt hat eine günstige Lage zwischen den bedeutenden süddeutschen Städten Stuttgart und Ulm und ist mit regionalen und überregionalen Verkehrsnetzen optimal verbunden. Unser Standort bietet Ihnen daher die besten Voraussetzungen für Geschäftsverbindungen.

 

2. Breitbandanbindung

Die Gemeinde Heroldstatt hat als erste Gemeinde auf der Laichinger Alb an das Kreisweite Backbone-Netz angeschlossen. So konnte im neuen Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X“ bereits von Anfang an ein Glasfaseranschluss angeboten werden. In den restlichen Teilen des Gewerbegebiets baut die Gemeinde 2024 das Glasfasernetz für einen schnellen Internetzugang ohne Hausanschlussgebühren aus. Dies ist mit Fördergeldern von Bund und Land möglich. Eine aktive Nutzung kann voraussichtlich ab 2025 erfolgen.

 

3. Straßenanbindung

Nur wenige Fahrminuten von der Autobahn A8 (Anschlussstelle Merklingen) entfernt, sind die Wissenschaftsstadt Ulm, die Landeshauptstadt Stuttgart oder die bayerische Metropole München schnell erreichbar. Über das sehr gut ausgebaute Autobahnnetz der A8 und A7 (ab dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen) besteht ein Anschluss an alle weiterführenden Verkehrswege.

 

4. Bahn

Mit der Inbetriebnahme des Bahnhofs „Schwäbische Alb“ und von Stuttgart 21 im Dezember 2025 verkürzt sich die Fahrzeit nach Stuttgart Hauptbahnhof auf 31 Minuten, zum Flughafen Stuttgart auf 20 Minuten sowie nach Ulm auf 11 Minuten.
 

5. Unbürokratische Verwaltung

Die Gemeindeverwaltung legt großen Wert auf eine aktive Wirtschaftsförderung. So konnten aus dem Förderprogramm „Entwicklung Ländlicher Raum“ (ELR) folgende Mittel durch Mitwirkung der Gemeinde verzeichnet werden:

ELR Programmjahr 2021
 EuroProzent
Land100.163.591,00 € 
Kreis4.627.680,00 €4,62 % von Land
Gemeinde820.460,00 €17,73 % von Kreis
Spitze auf dem Land 2021
 EuroProzent
Landrd. 3.600.000,00 € 
Kreis400.000,00 €11,11 % von Land
Gemeinde400.000,00 €100,00 % von Kreis
ELR Programmjahr 2022
 EuroProzent
Land108.175.244,00 € 
Kreis5.813.395,00 €5,37 % von Land
Gemeinde820.630,00 €14,12 % von Kreis

Die Übersicht macht deutlich, dass Heroldstatt überproportional gut von den Landesmitteln profitiert.

 

6. Hohe Lebensqualität

Die Gemeinde Heroldstatt zeichnet sich durch eine beeindruckende Landschaft, eine engagierte Bürgerschaft mit einer Vielzahl von Vereinen und Gruppen, umfangreiche Sport- und Vereinsanlagen sowie ausreichend Einkaufsmöglichkeiten aus.