Regenerative Energien: Gemeinde Heroldstatt

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Effiziente Umsetzung für die Energiewende: Erfolgreiche Entwicklung des Windener-gieprojektes in Heroldstatt.

Rund ein Jahr nach Verfahrensbeginn nimmt der Windpark Heroldstatt konkrete Formen an.

„Große Anerkennung für die Gemeinde Heroldstatt, die den gesamten Prozess in einer hohen Geschwindigkeit umgesetzt hat und dabei immer klar, transparent und partnerschaftlich unterwegs war. Wir freuen uns auf die weitere wertschätzende Zusammenarbeit“ zeigt sich Willi Schöller, Geschäftsführer der Schöller SI über den zeitlichen Ablauf beeindruckt.

Rückblick: Im ersten Halbjahr 2023 haben sich interessierte Projektentwickler dem Gemeinderat vorgestellt. Mit dem Ziel, die maximale Wertschöpfung lokal in der Umgebung und damit bei den Bürgern vor Ort zu halten überzeugte die Schöller SI. Im September folgte der Beschluss, die Gemeindeflächen an Schöller SI zu verpachten. Das Poolmodell führt dabei zu einer größtmöglichen Akzeptanz unabhängig davon, ob Grundstücke aufgrund Ihrer Lage mit Windrädern bebaut werden können.

„Die Gemeinde Heroldstatt unterstützt den Ausbau der Windenergie als Schlüssel zur nachhaltigen Stromerzeugung und zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Das hohe Tempo sollte den größtmöglichen Gewinn für die Gemeinde Heroldstatt mit sich bringen. Viele Projektoren waren bereits unterwegs; die Potentialgebiete drohten zu zerfleddern“ erinnert Bürgermeister Michael Weber.

Aktuell hat der Regionalverband Donau-Iller die Suchraumkarten für Windanlagen aktualisiert um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten. Eine Priorisierung war dem Gemeinderat von Anfang sehr wichtig. Diese liegt auf den Flächen im nördlichen und östlichen Teil der Gemarkung Heroldstatt. „Damit bleibt unsere schöne Aussicht nach Süden unverbaut und eine Umzingelung wird vermieden.“, so Bürgermeister Michael Weber. „Auch wenn weniger Windanlagen gebaut werden können, sprechen wir immer noch über Pachteinnahmen für die Gemeinde in zweistelliger Millionenhöhe.“, so der Schultes weiter. „Geld, das beispielsweise für die Sanierung unserer Berghalle und damit gewinnbringend für das Gemeinwesen eingesetzt werden kann.“

Dank der frühzeitig getroffenen Entscheidung – der Auswahl des Projektentwicklers und die Einbindung des Regionalverbandes durch die Gemeinde – konnte die Flächensicherung bereits im Februar dieses Jahres abgeschlossen werden. Dies bedeutet Planungssicherheit für alle Projektbeteiligten.

Ökologischer Ausgleich erfolgt auf der eigenen Gemarkung:
Eine gemeinsam unterzeichnete Absichtserklärung zwischen Schöller SI und der Gemeinde Heroldstatt hat das Ziel, Eingriffe in die Natur lokal zu kompensieren. Es wird so das gemeinsame Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit dokumentiert.

„Noch in diesem Jahr beginnen wir mit der Lidarmessung. Die Umweltgutachten sind bereits beauftragt. Zudem wird bereits im nächsten Jahr das Umspannwerk gebaut. An dieses wird auch der geplante Windpark in Magolsheim angeschlossen werden. Damit erzielen wir direkt Synergieeffekte für die Region.“ erläutert Ersah Öztürk, Geschäftsführer der Schöller SI Erneuerbare GmbH die nächsten Schritte.

Erfolgreiche Bürgerinformationsveranstaltung zur Windenergie in Heroldstatt

Am 30. Oktober 2023 drehte sich in Heroldstatt alles um das Thema Windenergie: Rund 200 engagierte Bürgerinnen und Bürger versammelten sich zur Informationsveranstaltung, um sich eingehend über die Nutzung von Windenergie in Heroldstatt zu informieren und das Gespräch mit Fachexperten zu suchen. Bürgermeister Michael Weber eröffnete die Veranstaltung, blickte auf die bisherige Entwicklung des Projekts zurück und erläuterte die Entscheidungen, die der Gemeinderat in diesem Zusammenhang getroffen hat.

 

Fachvorträge von Experten aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Regionalentwicklung, Anlagenbau und Projektierung boten tiefgehende Einblicke. Yassin Cherid vom Dialogforum Energiewende und Naturschutz betonte den notwendigen Einklang von Windenergieausbau und Artenvielfalt.

Clemens Künster von Künster Stadtentwicklung + Stadtplanung sprach über den aktuellen Stand der Suchräume und Potenzialflächen, die vom Regionalverband Donau-Iller für Heroldstatt ausgewiesen werden. Gegenwärtig sind dies Flächen im Norden, Süden und Osten der Heroldstatter Gemarkung. Dabei wurde anhand der vorgestellten Pläne ersichtlich, dass die Suchraumflächen der angrenzenden Gemeinden Laichingen, Blaubeuren und Schelklingen direkt an die Heroldstatter Suchraumflächen anschließen. Allerdings betonte Herr Künster, dass die Suchraumkulisse und damit auch die potentiellen Windenergiefläche noch nicht endgültig feststehen. Der Regionalverband Donau-Iller durchläuft ein mehrstufiges Verfahren, in welchem die jeweiligen Kriterien geprüft werden. Bis zum Satzungsbeschluss des Verbands werden sich die Suchraumflächen möglicherweise noch verändern.

Willi Schöller, dessen Firma Schöller Erneuerbare GmbH, nach Beschluss des Gemeinderats vom 25.09.2023 einen Pachtvertrag mit der Gemeinde über die kommunalen Flächen abschließen wird, stellte unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung vor. Er unterstrich nachdrücklich, wie wichtig lokale Wertschöpfung in diesem Prozess sei.

Tobias Zeitler-Knoblauch von Enercon lieferte Einblicke in den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und setzte sich mit den technischen Herausforderungen auseinander.

 

Nach den Vorträgen standen die Experten an Marktständen für Fragen zur Verfügung, und es entwickelten sich konstruktive Gespräche. Die Ergebnisse der Diskussionen wurden im Anschluss gemeinsam vorgestellt und die nächsten Schritte skizziert.

 

Bürgermeister Weber betonte in seiner abschließenden Rede die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde und die Entscheidung für eine Poollösung, von der alle Bürger profitieren sollen. „Es darf nicht passieren, dass nur einzelne Grundstückseigentümer Nutzen ziehen, während die Gemeinschaft leer ausgeht. Jeder Euro, der in dieses Projekt fließt, soll letztendlich allen zugutekommen. Wir wollen, dass jeder Bürger von dieser Entwicklung profitiert und wir gemeinsam das Beste aus der Windenergie herausholen, um aktiv an der Energiewende teilzuhaben“, erklärte Weber zum Abschluss der Veranstaltung.

FAQ: Windenergieanlagen

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Windenergieanlagen:

Wissenswertes zur Windenergie in Heroldstatt:

In der Entwicklung der Windenergie in unserer Gemeinde liegt die Planungshoheit zunächst beim Regionalverband Donau-Iller. Dennoch besitzt die Gemeinde Heroldstatt in der Entwicklung und Projektierung von Windkraftanlagen gewisse Spielräume, die sie optimal zum Wohle der Gemeinschaft nutzen möchte. Dies umfasst sowohl die Erwirtschaftung von Einnahmen für das Allgemeinwohl als auch die Gestaltung einer Umsetzung, die soziale Gerechtigkeit und sozialen Frieden berücksichtigt. Genau dieses Gestaltungspotenzial möchte die Gemeinde nutzen. Die hier gesammelten Fragen und Antworten sollen Aufschluss darüber geben, wie dies umgesetzt wird.

Während der Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft am 30. September 2023 wurden zahlreiche Fragen gestellt. Diese und weitere, im Nachgang der Veranstaltung gestellte Fragen, werden in unseren FAQs (Häufig gestellte Fragen) beantwortet. Haben Sie weitere Fragen, die hier noch nicht beantwortet sind? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter
Patrick.Docimo@Heroldstatt.de

An welchen Grundsätzen orientiert die Gemeinde ihr Handeln?

Die Gemeinde sieht den größten Nutzen für die Gemeinschaft in der Entwicklung der östlichen Flächen. Dadurch erfüllt die Gemeinde zwei wesentliche Grundsätze. Der erste ist die Verpflichtung zum Gemeinwohl: Die Gemeinde ist verpflichtet, das Gesamtinteresse der Kommune zu wahren und dieses gegenüber den Interessen von Einzelpersonen oder Gruppen zu vertreten. Das zweite Prinzip betrifft die Notwendigkeit der Einnahmenbeschaffung zum Wohl der Allgemeinheit: Durch die Verpachtung eigener Flächen kommt die Gemeinde dieser Verpflichtung gemäß verfassungsrechtlicher Grundsätze nach. Die mit der Firma Schöller SI entwickelte Poollösung ermöglicht es der Gemeinde Heroldstatt, beide Prinzipien zu erfüllen und somit zur sozialen Befriedung beizutragen. Denn von den Pachterträgen der Gemeinde profitiert die Gesamtheit unserer Gemeinschaft.

Natur- und Artenschutz:

Warum sind Windkraftanlagen in Biosphärenreservaten nicht erlaubt?

Bei Biosphärenreservaten wird gemeinhin zwischen Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen unterschieden. Diese unterscheiden sich in ihrem Schutzstatus. Aus Sicht des BUND und NABU sollten Kernzonen von Biosphärenreservaten von der Nutzung der Windenergie ausgeschlossen werden, da die Errichtung von Windenergieanlagen das empfindliche Ökosystem stören oder schädigen könnte.

 

Werden bei der Platzierung von Windkraftanlagen die Flugschneisen von Fledermäusen zu ihren Höhlen bedacht?

Im Zuge der emissionsschutzrechtlichen Prüfung von Windenergieanlagen gilt es, das Fledermausvorkommen zu erfassen sowie zu prüfen, inwiefern dieses von dem Vorhaben betroffen ist. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen gilt es den Eingriff auszugleichen.

 

Stützt sich der Artenschutz ausschließlich auf vorhandene Daten oder werden auch neue Erhebungen durchgeführt?

Der Artenschutz stützt sich sowohl auf vorhandene Daten als auch auf Kartierdaten, die im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung erhoben werden. Diese ist verpflichtend vom Vorhabenträger durchzuführen und im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen. Die im Fachbeitrag Artenschutz hingegen ausgewiesenen Schwerpunktgebiet windenergiesensibler Arten basieren allein auf vorhanden Daten und sollen den Projektierenden sowie der Regionalplanung als Orientierung dienen, an welchen Orten mit Artenschutzkonflikten zu rechnen ist. Auf Genehmigungsebene ergeben sich durch den Fachbeitrag Artenschutz jedoch keine rechtlichen Auswirkungen, weshalb er hier keine Anwendung findet.

 

Inwiefern beeinflusst der Bau von Windenergieanlagen das Wetter und trägt er zur Bodenaustrocknung in der näheren Umgebung bei?

Windenergieanlagen beeinflussen lediglich das Mikroklima in ihrer unmittelbaren Umgebung, indem sie den Luftstrom und die Temperatur in ihrer Nähe verändern.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg, für die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Wetter. Das Wetter wird von komplexen globalen Prozessen und Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre, Ozeanen, Land und Sonnenstrahlung gesteuert. Diese Faktoren haben einen weitaus größeren Einfluss auf das Wettergeschehen als lokale Windenergieanlagen.

Die Flächen, die durch den Bau von Windenergieanlagen freigelegt werden, erwärmen sich tatsächlich stärker als der umgebende Wald, was zu einer Bodenaustrocknung beiträgt. Dies führt zweifellos zu Randeffekten, die in den Wald hineinreichen. Dabei muss letztendlich berücksichtigt werden, dass die tatsächlich betroffene Waldfläche, selbst unter Einbeziehung der genannten Randeffekte, im Vergleich zur Gesamtfläche des nicht von Windenergieanlagen betroffenen Waldes verschwindend gering ist.

Bau und Betrieb:

Wie viel Waldfläche wird für den Bau einer Windkraftanlage benötigt?

Die benötigte Waldfläche variiert je nach Standort. Bei einem Standort im Wald sind ungefähr 0,7 Hektar erforderlich. Davon müssen 0,4 Hektar dauerhaft freigehalten werden, während 0,3 Hektar nur temporär für den Bau beansprucht werden.

 

Welche Menge an Beton wird für das Fundament eines Windrades benötigt?

Für das Fundament eines Windrades sind etwa 740 Kubikmeter Beton erforderlich.

 

Werfen Windkraftanlagen Schatten auf Wohngebiete und wie wird dies reguliert?

Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird die Beschattung von Wohngebäuden durch Windkraftanlagen untersucht. Um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, werden die Anlagen mit Schattenabschaltmodulen ausgestattet, um die Einwirkung auf Wohngebiete zu minimieren.

 

Wie erfolgt der Rückbau von Windkraftanlagen und was geschieht mit den Materialien?

Für den Rückbau einer Windkraftanlage wird ein Großkran eingesetzt. Dabei werden die Komponenten der Anlage demontiert, die Verspannung des Turmes gelöst und die einzelnen Turmsegmente abgebaut. Das Fundament wird ebenfalls rückgebaut. Die Materialien der Anlage werden teilweise recycelt.

Festlegung und Auswahl von Windenergieflächen:

Aus welchem Grund wurden nicht mehr Flächen in windstärkeren Regionen als potenzielle Standorte ausgewiesen?

Die Windleistung ist nur eines der Kriterien für die Auswahl von Flächen für die Windenergie. Eine zu geringe Windleistungsdichte schließt eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Windenergie aus, weshalb der Regionalverband Donau-Iller Flächen mit einer Windleistungsdichte von weniger als 190 Watt pro m² (in Bayern 170 W/m²) für die Windenergie kategorisch ausschließt. Überall dort, wo die Windleistungsdichte über diesem Wert liegt, sind weitere Kriterien überprüft worden. Diese können zu einem Ausschluss von Flächen für die Nutzung der Windenergie führen, da unter anderem artenschutzrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Belange dem Bau und Betrieb von Windenergieanlagen unzulässig machen, obwohl eine wirtschaftliche Nutzung möglich wäre.

 

Wie werden geeignete Flächen für die Windenergie bestimmt?

Die regionalplanerische Ausweisung durch den Regionalverband Donau-Iller bestimmt die Windvorranggebiete. Der Projektierer legt darüber hinaus Potentialgebiete fest, die mehr Grundstücke umfassen als das eigentliche Vorranggebiet. Diese Erweiterung dient dazu, Grundstücke, die indirekt von der Windenergie betroffen sind, in die Planung einzubeziehen. Den Eigentümern dieser Grundstücke können durch die Projektierer der Windanlagen Pachtverträge angeboten werden.

Projektierung:

Wie viele Windkraftanlagen sind im Rahmen des aktuellen Projekts geplant?

Dazu kann aktuell noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Der Regionalverband sieht vor, dass die Potentialflächenkarte bis Ende des Jahres finalisiert wird. Mit Finalisierung dieser Karte und nach Abschluss der Flächensicherung kann ein Layout entworfen werden.

 

Wie viel CO2-Emissionen entstehen im Verlauf der Errichtung, bevor die erste Anlage in Betrieb geht?

Im Allgemeinen ist bei der Entstehung und Bewertung der CO2-Emissionen zunächst die Art des Windkraftstandorts, Schwachwindstandort oder Starkwindstandort, zu unterscheiden. Das Umweltbundesamt hat im Rahmen seiner Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen vom Jahr 2021 unterschiedliche Einflussfaktoren im Lebenszyklus einer Anlage berücksichtigt. Das Gesamtergebnis (in g CO2-Äquivalent/kWh) setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:

  • WEA-Herstellung
  • Kabel (33 kV und 110 kV)
  • Umspannwerk
  • Logistik
  • Installation
  • Nutzung und Wartung
  • Rückbau

Werden die letzten beiden Punkte aus dem Gesamtergebnis ausgeschlossen, erhält man die Menge an einem Windstandort pro kWh Strom, die während des Errichtungsprozesses anfällt. Das Ergebnis fällt ohne Berücksichtigung des Rückbauprozesses höher aus, da sich der Rückbauprozess gemäß der Studie des Umweltbundesamts positiv auf die ausgestoßene Menge an CO2-Äquivaltenten auswirkt.

Gemäß der Studie beträgt die Menge an CO2-Äquivaltenten je kWh zur Errichtung einer Anlage an einem Schwachwindstandort rund 14,4 g CO2-Äq./kWh.

 

Was geschieht nach einer Betriebszeit von 25 Jahren mit den Anlagen?

Die technische Lebensdauer moderner Windkraftanlagen beträgt min. 25 Jahre und wird in der sog. Typenprüfung des jeweiligen Anlagentypen festgelegt. Am Ende der Mindestlebensdauer bestehen für den Betreiber einer Windkraftanlage grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Weiterbetrieb der Windkraftanlage: Hierfür wird in gesetzlich auferlegten Gutachten (sog. Weiterbetriebsgutachten) der technische Zustand der Windkraftanlage analytisch und physisch bewertet, um einen Weiterbetrieb zu bestätigen.
  • Rückbau der Windkraftanlage und Recycling der einzelnen Komponenten
  • Repowering: Beim sog. Repowering werden die alten Windkraftanlagen durch neue ersetzt. Der technologische Fortschritt wirkt sich durch bspw. stetig steigende Wirkungsgrade, verbesserte konstruktive Änderungen und Layoutplanung vorteilhaft auf die Wertschöpfung des gleichen Standortes aus.  

Die Poollösung:

Was ist die sogenannte Poollösung?

Die Poollösung ist ein Ansatz, bei dem Flächeneigentümer gemeinschaftlich verhandeln. Dies ist besonders sinnvoll, wenn sich eine zusammenhängende Fläche in der Hand mehrerer Eigentümer befindet. Nach der Sicherung dieser Flächen sind die Gestaltungsspielräume eingeschränkt, und die Projektentwickler konzentrieren sich auf die Genehmigungsverfahren. Durch frühzeitiges Zusammenfinden zu Eigentümergemeinschaften können alle beteiligten Parteien profitieren.

 

Welche Rolle spielt dabei die Gemeinde?

Zwischen Regionalplanung und Realisierung durch einen Projektentwickler hat die Gemeinde einen Handlungsspielraum, den sie zum Wohle aller nutzen will, um aktiv zu gestalten. Bei der Auswahl des Projektierers für Windenergieprojekte legte die Gemeinde daher großen Wert auf Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und sozialen Frieden. Soziale Gerechtigkeit kann durch wirtschaftliche Bürgerbeteiligungen an der Windenergie und vergünstigte Stromtarife gefördert werden, während sozialer Frieden durch die Bildung von Eigentümergemeinschaften erreicht wird. Denn wenn sich beteiligte Flächeneigentümer frühzeitig zu Eigentümergemeinschaften zusammenfinden, können alle profitieren. Flächeneigentümer, die nicht unmittelbar von einer Projektierung auf ihrem Grundstück profitieren, partizipieren an den Windkraftanlagen durch eine gerechte Verteilung der Nutzungsentgelte auf die betroffenen Grundstückseigentümer. Dies ermöglicht eine gerechte Verteilung der Nutzungsentgelte und die Schaffung größerer, zusammenhängender Projektgebiete.

 

Wie wurde der Projektierer gewählt?

Bei der Auswahl des Projektierers war die Regionalität, das Poolmodell, der Firmensitz in Heroldstatt (im Pachtvertrag verpflichtend vereinbart) und die Bürgerbeteiligung an der Windenergie (Finanzielle Beteiligung ab 1.000 € an WKA, vergünstigter Stromtarif) von besonderer Bedeutung. Nach Ansicht des Gemeinderats erfüllt die Firma Schöller SI aus Reutlingen diese Bewertungskriterien am besten.

 

Wie soll die Poollösung gestaltet werden?

Alle Grundstücke, welche im Rahmen der Windparkprojektierung vertraglich gesichert werden und innerhalb des Projektgebietes liegen, werden zu einer Gesamtfläche (Flächenpool) zusammengefasst.

Das Poolmodell gewährleistet, dass alle Grundstückseigentümer, deren Flurstück(e) innerhalb des Potenzialgebietes liegen von Pachtzahlungen profitieren, auch wenn auf ihrer Fläche keine Windkraftanlage errichtet wird. Dabei ist der Flächenanteil des jeweiligen Grundstückseigentümers an der Gesamtfläche (Flächenpool) maßgeblich für die Höhe der Pachtvergütung.

Beim Windkraftvorhaben in Heroldstatt sind zwei Poolgebiete vorgesehen. Die Gebiete im Norden und Süden werden zu einem Pool zusammengefasst. Das zweite Poolgebiet stellt der Osten dar.

 

Welche Vertragsbedingungen werden Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken angeboten?

Die Unterscheidung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist fester Bestandteil der Pooling-Lösung.

Die Verteilung der Pachtvergütung bemisst sich anhand des folgenden Verteilungsschlüssels sowie dem Flächenanteil des jeweiligen Eigentümers:

20% der Pachtvergütung entfällt auf bebaute Flächen (WKA-Stellflächen), Kranstellflächen sowie auf alle Flächen, welche in Folge des Windparks nicht mehr land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind.

80% der Pachtvergütung entfällt auf unbebaute Flächen, welche im Projektgebiet liegen sowie auf Abstands- und Rotorüberflugflächen.

  

Wurde die Entscheidung über die kommunale Fläche im Osten in einer nichtöffentlichen Sitzung geändert?

Nein, die Entscheidung über die Suchraumflächen, einschließlich der Fläche im Osten, wurde vom Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung am 10. Juli einstimmig getroffen. Hierbei handelte es sich um die Ausweisung der Suchraumflächen im informellen Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Donau-Iller. Die Suchraumflächen wurden mit einer Priorisierung versehen. Die Flächen im Norden und im Osten die Priorität 1 und die Fläche im Süden die Priorität 2. Die südliche Fläche sollte nur dann als Fläche für Windkraftanlagen vorgesehen werden, wenn klar ist, dass die angrenzende Fläche des Staatsforstes auf Schelklinger Gemarkung ebenfalls projektiert wird.

 

Wie gliedern sich die Poolflächen?

Es gibt Flächen im Norden, Süden und Osten der Gemeinde, die sich für Windenergie eignen. Alle drei Gebiete befinden sich im Besitz von mehreren Eigentümern, sodass hier jeweils Pools gebildet werden können. Die südliche Fläche ist nachrangig in der Priorisierung. Die Schöller SI bietet den Grundstückseigentümern für Nord und Süd einen gemeinsamen Pachtvertrag an, so ist auch bei einer nachrangigen Entwicklung der Fläche Süd die Gerechtigkeit gewährleistet.

 

Gibt es verschiedene Versionen der Pachtverträge?

Es gibt zwei gleichlautende Pachtverträge, die sich nur in den geographischen Gebieten (Nord/Süd und Ost) unterscheiden. Diese Verträge wurden rechtlich geprüft und in der Sitzung am 25. September vom Gemeinderat beschlossen.

 

Wieso sind die Flächen unterschiedlich priorisiert?

Die Entscheidung über die Suchraumflächen, einschließlich der Fläche im Osten, wurde vom Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung am 10. Juli einstimmig getroffen. Hierbei handelte es sich um die Ausweisung der Suchraumflächen im informellen Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Donau-Iller. Die Meldung der Suchraumflächen wurde priorisiert. Hierbei hatten die Flächen im Norden und im Osten die Priorität 1 (als aktive Flächen) und die Fläche im Süden die Priorität 2 (als reaktive Flächen). Die südliche Fläche sollte nur dann als Fläche für Windkraftanlagen vorgesehen werden, wenn klar ist, dass die angrenzende Fläche des Staatsforsts auf Schelklinger Gemarkung ebenfalls projektiert wird. Spätere Beschlüsse, wie der zum Pachtvertrag am 25. September, wurden mit einer Mehrheit von zehn zu einer Stimme gefasst.

 

Warum ist die östliche Fläche nicht Teil der Poollösung?

Die östliche Fläche ist Teil der Poollösung. Sie bildet einen eigenen Pool. Die Firma Schöller bietet allen Grundstückseigentümern im entsprechenden Bereich an, sich zu beteiligen. Ob die Eigentümer im Osten diesem Angebot folgen, bleibt ihnen überlassen. Im östlichen Bereich hält die Gemeinde 67 % der Flächen. Diese kommunalen Flächen im Osten sind Teil der Poollösung, vorausgesetzt, auch die privaten Grundstückseigentümer unterzeichnen einen Pachtvertrag mit der Firma Schöller SI.

 

Besteht die Gefahr, dass Grundstückseigentümer in den nördlichen und südlichen Bereichen durch die Priorisierung der östlichen Fläche benachteiligt werden?

Nein. Die östliche Fläche ist in keiner Weise priorisiert gegenüber der Nordfläche. Sie gehört lediglich einem eigenständigen Pool an. Die Auswahl und Projektierung der Flächen liegen in der Verantwortung der Investoren. Die Gemeinde Heroldstatt hat lediglich eine Zusammenarbeit mit der Firma Schöller SI beschlossen, um über die kommunalen Flächen einen Beitrag zur sozialen Befriedung zu leisten. Der östliche Pool trägt dabei wie oben erwähnt zur Erfüllung zweier wichtiger Grundsätze bei. Zum einen partizipieren die Grundstückseigentümer im östlichen Pool an dem Flächenbeitrag der Gemeinde und zum anderen werden Einnahmen generiert, die der Gesamtheit der Kommune zugutekommen.

Wirtschaftlicher Ertrag:

Begibt sich die Gemeinde Heroldstatt in eine Konkurrenzsituation mit den Bürgern durch das Poolmodell?

Nein, durch die Wahl des Poolmodells möchte der Gemeinderat gerade verhindern, dass eine Konkurrenzsituation entsteht. Die Gemeinde trägt durch das Poolmodell dazu bei, dass alle betroffenen Grundstücke, unabhängig von ihrer Größe, fair an den Erträgen aus der Windenergie beteiligt werden.

 

Versucht die Verwaltung, finanzielle Defizite auf Kosten der Bürger zu decken?

Nein, die Pachteinnahmen aus den kommunalen Flächen sollen der Gesamtheit der Bürger zugutekommen. Die Maßnahmen, die durch die Pachteinnahmen finanziert werden, sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und sollen generationengerecht umgesetzt werden.

 

Mit welchen Einnahmen wird im Bereich der östlichen Fläche gerechnet?

Zum aktuellen Zeitpunkt können keine genauen Aussagen zu den Einnahmen gemacht werden. Nach der Aktualisierung der Suchraumkarte des Regionalverbands Donau-Iller am 24. Oktober wurden die Gebiete im Osten aufgrund von artenschutzrechtlichen Bedenken verkleinert, was die Anzahl der möglichen Anlagen und damit verbundene Einnahmen beeinflussen könnte.

 

Wie will die Gemeinde ihren Anteil der Einnahmen aus den Pachtverträgen nutzen?

Die Gemeinde ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Hier gilt es also das Gesamtinteresse einer Gesellschaft im Blick zu haben und gegen Einzel- bzw. Gruppeninteressen zu vertreten. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Einnahmenbeschaffung zum Wohle der Allgemeinheit. Die Einnahmen kommen zu 100% der Kommune, das heißt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Finanzielle Beteiligung:

Wie gestaltet sich die Rendite von Windenergieprojekten? Können Beispiele für erfolgreiche und weniger erfolgreiche Projekte angeführt werden?

Die Renditen liegen in der Regel zwischen 5 - 7 %. Zu beachten ist hierbei die jeweilige Projektkalkulation sowie die darin zugrundeliegenden gutachterlich erstellten Ertragsprognosen.

Bei Projekten aus den frühen 2000er Jahren bis 2014/2015 lagen die gutachterlich erstellten Ertragsprognosen rückblickend in der Regel 10 – 20 % unter den tatsächlich erzielten Erträgen. Inzwischen wurde die Datenbasis für die Gutachtenerstellung überarbeitet, sodass die ab 2017 erstellten Gutachten in ihren Ertragsprognosen eine deutlich verbesserte Eintrittswahrscheinlichkeit aufweisen.

 

Besteht eine Haftung für die Geldgeber und unter welchen Bedingungen?

Die Haftung der Investoren/Geldgeber ist in Abhängigkeit des jeweils gewählten Investitionsmodells. Beispiel: Bei einer Investition über die gesellschaftsrechtliche Struktur einer GmbH & Co. KG haftet die Komplementärin der Gesellschaft nur beschränkt in der Höhe ihres Kapitals. Die Investoren bzw. Gesellschafter (Kommanditisten) haften somit lediglich in der Höhe ihrer Kommanditeinlagen. Bei der Investition über eine Genossenschaft haftet in der Regel grundsätzlich nur das Genossenschaftsvermögen.

 

Was geschieht bei Auflösung der beteiligten Genossenschaften?

Die Laufzeit moderner Windparks ist auf 25 bis 30 Jahre ausgelegt. Nach Ablauf dieser Zeit gibt es in der Regel drei Möglichkeiten für die Betreibergesellschaft:

  1. Weiterbetrieb der Windkraftanlagen, hierfür sind eventuell neue Vertragsverhältnisse abzuschließen (z. B. Pacht- und Wartungsverträge).
  2. Rückbau der Windkraftanlagen und anschließende Auflösung der Gesellschaft.
  3. Verkauf der Windanlagen einschließlich der dazugehörigen Rechte sowie der installierten Infrastruktur (u.a. Kabel- und Wegebau, Umspannwerk, etc.) an ein Projektentwicklungsunternehmen, die an diesem Standort ein sogenanntes Repowering durchführt (die Windanlagen werden durch moderne und leistungsfähigere Anlagen ersetzt). Nach dem erfolgreichen Verkauf erfolgt die Auflösung der Gesellschaft.

Kriterien für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Mit den vorliegenden Leitlinien (PDF-Datei) verfolgt der Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb das Ziel der Förderung des Ausbaus, sowie der Nutzung der erneuerbaren Energien im Verbandsgebiet.
Solarenergie ist eine erprobte, zuverlässige und vielfach kostengünstige Quelle für die Erzeugung von Strom in Baden-Württemberg und eine der zentralen Säulen für das Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele und für die Sicherung der Energieversorgung.

Leitlinien für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Auf Anregung aus den Mitgliedskommunen hat der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Laichinger Alb das Thema Leitlinien zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgegriffen und Möglichkeiten aufgezeigt, gemeinsame Leitlinien zu entwickeln.

 

Ziel ist es, im Verbandsgebiet einheitliche Kriterien festzulegen, die eine Genehmigungsfähigkeit von Sonderflächen in der überörtlichen Bauleitplanung in Aussicht stellen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch selbst bei Erfüllung aller Kriterien nicht. Den Verbandsgemeinden soll mit dem Kriterienkatalog lediglich die Möglichkeit eröffnet werden, mehrere Anträge an unterschiedlichen Stellen vergleichen zu können.

 

Es wurde vereinbart, dass jede Verbandsgemeinde den Entwurf des Kriterienkatalogs in den jeweiligen Gremien berät und mögliche Änderungswünsche oder zusätzlich aufzunehmende Kriterien an den Verband zurückmeldet. Der Heroldstatter Gemeinderat hat den vorgelegten Kriterien des GVV Laichinger Alb am 17.04.2023 zugestimmt.

 

Die finalen Kriterien sind zwischenzeitlich von den Verbandsgemeinden und der Verbandsversammlung beraten. Auf Basis dieser Beratungen erstellt die Verbandsverwaltung aktuell die finale Version des Kriterienkatalogs.

 

Sobald die Richtlinien vorliegen, werden sie hier veröffentlicht. Bei Interesse am Kriterienkatalog können Sie sich gerne an den GVV Laichinger Alb wenden, um in den Versandverteiler aufgenommen zu werden:

 

Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb

Gartenstraße 6

89150 Laichingen

E-Mail

Tel.: Telefonnummer: 07333 954079-0

Fax: Faxnummer: 07333 954079-99