Beitritt Biosphärengebiet: Gemeinde Heroldstatt

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Beitritt zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb soll auf Wunsch des Lenkungskreises des Biosphärengebiets erweitert werden. Ziel ist, dass die Gebietserweiterung zu einem qualitativen Mehrwert für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb als Modellregion für nachhaltige Entwicklung führt. Die Gebietserweiterung soll die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Biosphärengebiets in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht maßgeblich voranbringen.

 

Für den Beitritt zum Biosphärengebiet ist es notwendig Waldflächen, die zuvor stillgelegt werden müssen, einzubringen. Ein Biosphärengebiet besteht aus 2 % Kernzone und mindestens 17 % Pflegezone. Der Rest besteht aus einer Entwicklungszone. Für eine Kernzone kommen nur Waldflächen im Eigentum der öffentlichen Hand in Frage. Die Pflegezonen umfassen nur bestehende Schutzgebiete um Einschränkungen in der Bewirtschaftung bei Landwirten zu vermeiden.

 

Die Gemeinde Heroldstatt ist mit Breithülen bereits Teil des Biosphärengebiets. Die bestehende Kooperation zwischen den Biosphärenkommunen und Heroldstatt funktioniert, die interkommunale Tourismusinfrastruktur hat großes Potential und soll künftig stärker ausgebaut werden.

 

Mit Schreiben vom 16.09.2022 forderte Herr Regierungspräsident Tappeser die Gemeinde Heroldstatt als Mitgliedskommune auf, innerhalb kurzer Frist bis 20.10.2022, formell Ihr Interesse an einem Beitritt zum Biosphärengebiet zu bekunden.

Innerhalb dieser kurzen Frist wurde eine Beteiligung aller Heroldstatter Gruppierungen im Rahmen von Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ebenso wurde dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der Waldbegehung im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung die Möglichkeit geboten sich umfassend zu informieren und sich ein Bild über die möglichen Kernzonen zu machen.

  

Vorstellung der Gebietserweiterung Biosphärengebiet Schwäbische Alb im Rahmen von Informationsveranstaltungen

 

Die Vorstellung der Gebietserweiterung Biosphärengebiet Schwäbische Alb erfolgte im Rahmen von Informationsveranstaltungen am 26.09.2022 und 05.10.2022.

 

An den Veranstaltungen nahmen die Vertreter der örtlichen Vereine, Organisationen und Gewerbe die Möglichkeit war, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Chancen und Herausforderungen eines Beitritts mit der gesamten Gemarkung Heroldstatt zum Biosphärengebiet zu informieren. Mit der regen Teilnahme wurde das große Interesse am Biosphärengebiet Schwäbische Alb eindrücklick demonstriert.

 

In der Veranstaltung im Höhlenrasthaus wurde zunächst durch Frau Luisa Loritz ein Impulsvortrag zu Ihrer Bachelorarbeit über die Chancen und Risiken zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb vorgestellt. Ihre Analyse zeigt, dass die Entwicklung des Biosphärengebiets seit der Gründung 2008 vielversprechend ist. Entscheidend für den Erfolg des Biosphärengebiets sind die Unterstützung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, da eine Selbstindentifikation mit dem Biosphärengebiet sowie Eigeninitiative vorhanden sein muss. Dafür ist laut Frau Loritz eine intensive Kommunikation zwischen allen Beteiligten notwendig.

 

Im Anschluss sind Referatsleiter Achim Nagel sowie Dr. Volker Häring von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausführlicher auf die Chancen und Risiken eines Beitritts eingegangen.

 

Herr Nagel als Leiter des Biosphärengebiets erläuterte, insbesondere auf die Auswirkungen auf Privatpersonen ein. In einem Biosphärengebiet werden keine Privatwälder unter Schutz gestellt, sondern ausschließlich Kommunal- und Landeswälder in der Kernzonenfindung berücksichtigt werden. Die Festlegung der Kernzonen, ist bei der gesamten Gebietserweiterung das schwierigste Thema. Zudem informiert er, dass es in den Kernzonen zu Beeinflussungen der Jagd kommt, da in der Regel nur noch Drückjagden und die Einzeljagd von außen in die Kernzone zulässig sind. Neben den Kernzonen sind auch Pflegezonen auszuweisen. Pflegezonen sind im Biosphärengebiet in der Regel bereits bestehende FFH-Wiesen, Vogel- und Naturschutzzonen, insbesondere Wälder, Streuobstwiesen und Wacholderheiden. Extensiv genutzte Flächen in den Pflegezonen unterliegen Spritzeinschränkungen, landwirtschaftlich genutzte Flächen sind intensiv genutzt, daher gibt es für die Landwirtschaft keine zusätzlichen Einschränkungen, so Herr Nagel.

 

Herr Dr. Volker Häring erläutert das Förderprogramm des Biosphärengebiets, welches jährlich 200.000 € umfasst. Es handelt sich dabei um ein Instrument zur Förderung einer naturschutzorientierten und nachhaltigen Regionalentwicklung im Biosphärengebiet, so Herr Dr. Häring. Auf Fördergelder können sich Vereine und Organisationen aber auch Privatpersonen bewerben. Zudem legt er dar, dass bei Befragungen festgestellt wurde, dass 73 % der Bevölkerung des Biosphärengebiets sich bedingungslos für den Fortbestand des Biosphärengebiets aussprechen würden.

 

Des Weiteren hat Herr Stefan Tluczykont, Dezernent vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis das Interesse des Landkreises an dem Beitritt von Heroldstatt zum Biosphärengebiets dargelegt. Der Alb-Donau-Kreis ist einer der Träger der Strukturen im Biosphärengebiet und sieht viele Potenziale durch einen Beitritt von Heroldstatt insbesondere durch Arrondierung der Biosphärengebietsgrenzen aber auch der natürlichen Schutzkulissen. Er informiert zudem, dass es sich bei dem Biosphärengebiet um das einzige Schutzgebiet mit Mitspracherechten der Kommunen handelt, da die Aufnahme auf Basis von Freiwilligkeit beruht.

 

Ergänzend geht er darauf ein, dass die Brennholzversorgung auch nach Ausweis der Kernzonen gesichert sein wird.

 

Als weitere Referent war Münsingens Bürgermeister Mike Münzing anwesend, der als Gründungsmitglied die greifbaren wirtschaftlichen Vorteile des Biosphärengebiets präsentieren konnte. Herr Münzing, erläuterte dass das Biosphärengebiet ein Türöffner für Förderprogramme in den unterschiedlichsten Bereichen, insbesondere im Bereich Tourismus ist. Getreu dem Motto „Nichts ist umsonst“ sieht er die Kosten und MUSS-Kriterien als Obolus für die Mitgliedschaft im Biosphärengebiet, welcher durch die Vorteile und positiven Auswirkungen in den Schatten gestellt wird.

Herr Münzing gab zu bedenken, dass jeder Stillstand Rückschritt bedeutet und es daher wichtig ist, die Entwicklungen in der gemeinschaftlichen Vernetzung voranzutreiben. Somit wird schon jetzt Verantwortung für die nächsten Generationen übernommen und die regionale Entwicklung in ein positives Licht gestellt. Vor der Gründung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb hatte die Region in der Politik in Stuttgart und Berlin kaum Gehör gefunden, heute ist die Schwäbische Alb Modellregion, die über die Bundesgrenze hinaus bekannt ist. Neben zahlreichen Besuchen von Spitzenpolitikern aus allen Partien auf Bundes- und Landeseben, stellt das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ihre Entwicklungen im Bundestag als positives Beispiel vor.

 

Insgesamt sind sich alle Referenten einig, das Erfolgsgeheimnis des Biosphärengebiets Schwäbische Alb liegt in der Freiwilligkeit und dem Engagement der Beteiligten. Nur dadurch können die Ziele verfolgt und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt werden.

 

Die Aufnahme in das Biosphärengebiet hängt wesentlich von der Akzeptanz der gesellschaftlichen Akteure und der Bevölkerung der Gemeinde ab. Eine umfassende Information und anschließenden Rückmeldung zur Einstellung gegenüber einem möglichen Beitritt war insofern Voraussetzung für eine Interessensbekundung. Im Nachgang zu den Veranstaltungen wurden die Gruppierungen um eine Stellungnahme zur Haltung über einen möglichen Beitritt zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb gebeten.

Eine überwältigende Mehrheit von 12 Gruppierungen sprach sich für einen Beitritt aus, vier standen dem Beitritt neutral gegenüber und lediglich der Ortsbauernverband lehnte den Beitritt ab, wobei mehrere positive Rückmeldungen einzelner Landwirte bei der Gemeindeverwaltung eingingen.

 

Regierungspräsident Klaus Tappeser nannte das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Heroldstatt zum Biosphärengebiet Beitritt ein best practice Verfahren, das für beitrittswillige Kommunen als Beispiel dient.

 

Gemeinderatssitzung vom 22.10.2022 Interessensbekundung zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.10.2022 stand die Waldbegehung mit der Besichtigung und Erläuterung wesentlicher Forsteinrichtungsergebnissen an verschiedenen Waldorten und potenzieller Stilllegungsflächen, sowie die Vorstellung der Forsteinrichtung für die Periode 2023 bis 2032 auf der Agenda. Im Hinblick auf den möglichen Beitritt in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurden mögliche Flächen für Kernzonen analysiert. Dabei konnte sich der Gemeinderat ein Bild von den möglichen Kernzonen machen, die eines der MUSS-Kriterien im Rahmen der Gebietserweiterung des Biosphärengebiet Schwäbische Alb darstellt. Diese Kernzonen wurde im Forsteinrichtungswerk vorbehaltlich des Beitritts eingearbeitet.

 

Im Nachgang an die Waldbegehung fand eine intensive Beratung statt an der auch Herr Dr. Duvenhorst (Fachdienstleiter Forst, Naturschutz) und Herrn Nagel (Leiter des Biosphärengebiets) teilnahmen. Der Gemeinderat beschließt anschließend mehrheitlich die Interessensbekundung zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb und beauftragt die Verwaltung den Bewerbungsprozess aktiv durchzuführen und erklärt sich dazu bereit, die dargestellten MUSS-Kriterien verbindlich zu erfüllen.

FAQ: Biosphärengebiet

Wie wurde das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ins Leben gerufen?

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurde im Jahr 2008 per Verordnung durch das Land Baden-Württemberg ausgewiesen. Ein Jahr später erfolgte die Anerkennung durch die UNESCO.

In rund einem Jahrzehnt konnten viele Erfolge und positive Entwicklungen verzeichnet werden. Stand 2019 wurden bereits rund 11,6 Mio. Euro an Investitionen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb getätigt, dazu kommen etwa 1,4 Mio. Euro an Sachmitteln des Landes. Insbesondere Stiftungsgelder und Fördermittel ergaben einen Großteil der eingegangenen Gelder.

Welche Zonen muss ein Biosphärengebiet aufweisen?

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist räumlich in drei Zonen gegliedert:

die Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Jede Zone hat spezielle Eigenschaften, die die Landschaft und Natur in den jeweiligen Bereichen unterschiedlich fördern und unterstützen sollen.

Wie werden Kern- und Pflegezonen ausgewiesen?

Die Ausgestaltung der Zonierung erfolgt in fachlicher Abstimmung mit der AG Zonierung, den zuständigen Fachbehörden und gemeinsam in Abstimmung mit den Kommunen, sofern es sich um kommunale Flächen handelt. Bevor eine Fläche als Kern- oder Pflegezone ausgewiesen wird, unterliegt sie einer Einzelfallprüfung.

Auch ForstBW hat die Bereitschaft signalisiert, Staatswaldflächen als Kernzone einzubringen. Für die Kommunen bedeutet dies, dass sie keine 3 % der Erweiterungskulisse als Kernzone im Kommunalwald einbringen müssen, sondern nur mindestens 2 %.

Welchen Sinn und Zweck verfolgen Kernzonen?

Die Kernzone soll eine „möglichst unbeeinflusste Entwicklung zum Naturzustand“ ermöglichen. In diesen Bereichen gibt es weder eine land- oder forstwirtschaftliche noch eine andere Form der Bewirtschaftung. Der Schutz der natürlichen Lebensräume soll der Natur die Chance geben, sich ohne menschlichen Einfluss zu erholen und zu entwickeln.

Kernzonen dienen auch dem Erhalt des Genpools von Waldlebensräumen. Ebenso dienen Kernzonen der Forschung, nicht nur zur Vertiefung des Verständnisses, wie sich unbewirtschaftete Wälder entwickeln, sondern z.B. auch zur Untersuchung der Relevanz einzelner Tier- und Pflanzenarten für die Entwicklung von neuen Medikamenten (heute sind etwa 50 Prozent aller weltweit zugelassenen Medikamente pflanzlichen Ursprungs). Im Fokus der Kernzonensuche stehen nicht die ertragreichen Waldflächen, sondern unproduktivere Laubwälder in steilen Hanglagen. Die Kernzone muss sich aus Waldflächen der öffentlichen Hand (Kommune, Bund, Land) zusammensetzen. Privatwälder werden NICHT als Kernzonen ausgewiesen.

Den evtl. Einkommensverlusten durch die Stilllegung von Waldflächen, steht die Möglichkeit zur Generierung von Ökopunkten im naturschutzrechtlichen Ökokonto nach Maßgabe der Ökokonto-Verordnung gegenüber. Ökopunkte können den Kommunen als Kompensation für Eingriffe in den Naturhaushalt dienen oder zu marktabhängigen Preisen an Dritte verkauft werden. Wenn eine Kommune Ökopunkte generieren möchte, werden die Flächen zunächst als Bannwald ausgewiesen und mit 4 Ökopunkten pro Quadratmeter vergütet. Anschließend wird der Bannwald durch die Verordnung des Biosphärengebiets als Kernzone ausgewiesen.

Wie wird mit Wegen in den Kernzonen umgegangen?

Einzelne Wege können aber in Abstimmung mit den Kommunen und Flächeneigentümern nach einer Einzelfallbewertung weiterhin offenbleiben (z.B. wichtige Wander- oder Radwege, Verbindungswege zu weiteren Waldflächen etc.). Diese Abstimmung erfolgt zusammen mit den Forstämtern und Radwegebeauftragten des Landratsamtes, dem Schwäbischen Albverein und den kommunalen Vertretern.

Rechtlich ist dies durch die Allgemeinverfügung zur Wegeregelung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb dokumentiert. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind in Kernzonen weiterhin möglich, sie bedürfen aber einer Ausnahmegenehmigung bei der höheren Naturschutz- und Forstbehörde.

Welche Flächen kommen als Pflegezonen in Betracht?

Die Pflegezone umgibt in einer Schutzfunktion immer direkt eine Kernzone.

Pflegezone sind im Biosphärengebiet in der Regel bereits bestehende FFH-Wiesen, Vogel- und Naturschutzzonen, insbesondere Wälder, Streuobstwiesen und Wacholderheiden.

Entwicklungszone

Die Entwicklungszone stellt die Mensch-Umwelt-Beziehung in den Vordergrund. Das Biosphärengebiet soll als „Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum“ der Bevölkerung die nachhaltige Entwicklung intensivieren. Das Kernziel der Entwicklungszone ist es, die Symbiose von Mensch und Natur dahingehend zu entwickeln, dass beide Akteure voneinander profitieren.

Die Entwicklungszone beinhaltet insbesondere die dicht besiedelten städtisch geprägten Gebiete. In den Entwicklungszonen kommt es zu keinen Einschränkungen.

Welche Flächen kommen als Kernzone in Betracht?

Es werden ausschließlich Kommunal- und Landeswälder in der Kernzonenfindung berücksichtigt. Privatwälder bleiben außen vor und haben somit keine Einschränkung in der Bewirtschaftung. Die Auswahl von Kernzonenflächen unterliegt fachlichen Kriterien und der Abstimmung mit den Flächeneigentümer. Für die Ermittlung geeigneter Flächen ist die AG Zonierung zuständig. Folgende Kriterien werden dabei u.a. zugrunde gelegt:

1. Strukturkriterien:

  • Angrenzung an aktuelle Kernzonen, bevorzugt an kleinere Kernzonen (< 50 ha)
  • Keine Angrenzung an Straßen und Siedlungen

2. Ökologische Kriterien:

  • Hang- und Schluchtwälder oder Buchenwälder
  • Keine Überlagerung mit Flächen des Artenschutzprogramms
  • Bevorzugt historische Wälder

3. Ökonomische Kriterien:

  • Beachtung Holznutzungsmöglichkeiten
  • Meiden von nadelholzreichen Beständen

4. Soziale Kriterien

  • Es kommen nur Waldflächen im Eigentum der öffentlichen Hand (Kommunalwald, Staatswald) in Betracht.
  • Es sollen keine Wälder unter Schutz gestellt werden, die wichtig für die Erholung sind.

Welche Auflagen gibt es für die Jagd in den Kernzonen?

Auflagen für die Jagd in den Kernzonen werden in der Allgemeinverfügung Jagd geregelt. Ziel ist es, einerseits dem naturschutzfachlichen Ziel der Kernzonen (Prozessschutz) gerecht zu werden und andererseits eine ausreichende Wildschadensverhütung zu betreiben. Für die vom Regierungspräsidium Tübingen ausgegebene Allgemeinverfügung wurden von der Arbeitsgruppe Jagd (bestehend aus Vertretern von Jagd, Forst, Kommune und Naturschutz) Empfehlungen erstellt und diese werden regelmäßig evaluiert.

In der Arbeitsgruppe wird mehrheitlich die Meinung vertreten, dass die derzeitigen Jagdmöglichkeiten als Kompromiss zwischen Prozessschutz und Wildtiermanagement als ausreichend angesehen werden. Die Möglichkeiten mit Drückjagden, Schuss in die Kernzone und der Bejagung im Umfeld durch Nachtsicht und Kirrjagd genügen i.d.R. zur Wildschadensverhütung. Manche Kommunen reduzieren die Jagdpacht für Kernzonenflächen, um den Einschränkungen für die Jäger entgegenzukommen. Aus der AV Jagd gehen folgende Auflagen für Kernzonen hervor:

  • Einzeljagd ist nur vom Rande der Kernzone aus möglich
  • Drückjagden innerhalb der Kernzone sind zulässig
  • Einsatz von mobilen Drückjagdsitzen ist zulässig
  • Derzeit noch vorhandene Jagdeinrichtungen für die Drückjagd dürfen noch bis zu deren Verfall genutzt werden. Ausnahmen dazu können über die Vorlage eines Jagdkonzeptes beantragt werden.
  • Fütterungen oder Kirrungen innerhalb Kernzonen sind unzulässig
  • Im Falle des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest gibt es Ausnahmeregelungen

Treten Wildschäden in Gebieten mit Jagdrestriktionen häufiger auf?

Zur Klärung der Frage, ob Wildschäden durch Schwarzwild im Umfeld von Jagdruhezonen größere Ausmaße erreichen als in Gebieten ohne Jagdeinschränkung, wurde eigens eine Untersuchung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb angefertigt. Hierfür wurden im Zeitraum Januar 2012 bis Juli 2015 Wildschweine mit GPS-Halsbändern besendert. Die Hypothese, dass die Wildschäden durch Schwarzwild im Umfeld von Jagdruhezonen größere Ausmaße erreichen als in Gebieten ohne Jagdeinschränkung, bestätigte sich im Rahmen dieser Untersuchung nicht. Im Gegenteil waren die Grünlandschäden in drei Jahren in den beiden Gebieten mit jagdlichen Einschränkungen im Wald bei uneingeschränkter Jagd. Die Einzeljagd auf Schwarzwild in den Kernzonen ist aus Sicht der Studie weiterhin nicht erforderlich. Hier genügen die bislang erlaubten jagdlichen Mittel (Drückjagd in der Kernzone in Verbindung mit intensiver Umfeldbejagung) zur Regulierung des Bestands. Erwartungsgemäß belegt die Raumnutzungsanalyse, dass die Streifgebiete der Wildschweine um ein Vielfaches größer sind als die Kernzonen.

Welche Einschränkungen gelten für den Einsatz von Pflanzenschutz-mitteln und Bioziden im Biosphärengebiet aktuell?

Einschränkungen gelten unabhängig von der Ausweisung eines Biosphärengebiets. Zudem kann bei der Festlegung der Kern- und Pflegezonen darauf geachtet werden, dass Flächen der öffentlichen Hand betroffen sind. Darüber hinaus muss nochmals betont werden, dass nach Landesrecht die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln auf land- und fischereiwirtschaftlichen Nutzflächen in Kern- und Pflegezonen nicht eingeschränkt ist.

  • Nach dem Bundesrecht ist grundsätzlich ein flächiger Einsatz von Biozidprodukten in Kern- und Pflegezonen verboten. Die Entwicklungszone von Biosphärengebieten ist hiervon ausgenommen.
  • Das Landesrecht regelt jeglichen Einsatz von Pestiziden, es gibt also keine Einschränkungen durch die Ausbringungsform („flächiger Einsatz“ oder „Spritzen oder Sprühen“). Das Verbot jeglichen Einsatzes aller Pestizide (Biozide und Pflanzenschutzmittel) gilt jedoch nur außerhalb der intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen der Kern- und Pflegezonen.
  • Im Einzelfall sind auf Antrag Ausnahmen von den Verboten möglich, die die höhere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der höheren Forstbehörde erlassen kann.
  • Aufgrund des besonderen Schutzzwecks einer Kernzone sind Kalamitäten dort nur in Ausnahmen zu bekämpfen.
  • Außerhalb der Kernzone (also auch in der Pflege- und Entwicklungszone) müssen im Schadensfall jedoch wohl alle Maßnahmen ergriffen werden können, um ein Übergreifen der Kalamität auf angrenzende (Wirtschafts-)Wälder zu verhindern.
  • In privaten Gärten ist der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auch in der Entwicklungszone verboten (§34 A NatschG). Der Einsatz von biologischen Pflanzenschutzmitteln ist erlaubt.

Es handelt sich bei dem Verbot des Einsatzes von Biozidprodukten (Mittel zur Schädlingsbekämpfung im nichtagrarischen Bereich) also nicht um die gesamte Kulisse des Biosphärengebietes, sondern nur um die Kern- und Pflegezone, die sich ohnehin zum größten Teil aus bereits bestehenden Schutzgebieten (Naturschutzgebiet, FFH-Gebiete u. ä.) zusammensetzt.

Was beinhaltet der Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?

Für die Land- und Forstwirte ist natürlich das Thema des Pestizidverbots äußerst relevant.

In verschiedenen Pressemitteilungen wird der Eindruck erweckt, dass aufgrund vom EU-Parlament beschlossener Verordnungsentwürfe mit erheblichen Einschränkungen der Bewirtschaftung in Biosphärengebieten zu rechnen sei. Insbesondere, dass ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln (PSM) drohe.

In dem Entwurf der Verordnung der EU-Kommission, der sehr umstritten ist, ist ein Verbot aller Pflanzenschutzmittel (PSM) enthalten. Dieses Verbot soll nach dem Entwurf in den sogenannten „sensiblen Gebieten“ gelten. Als sensibel gelten alle Wasserschutzgebiete, alle Gebiete nach der Wasserrahmenrichtlinie, alle offenen Wasserflächen, alle Gebiete in denen Menschen leben, insbesondere solche Gebiete mit Kindern und geschwächten Menschen. Zu den sensiblen Gebieten zählen auch alle vom Bund an die EU gemeldeten naturschutzrelevanten Gebiete. Enthalten wären danach z.B. auch Landschaftsschutzgebiete.

Biosphärengebiete fallen definitiv nicht unter diese Kategorie.

Brennholzversorgung

Durch die Einbringung der Stilllegungsflächen sind dies Waldgebiete der Brennholzgewinnung entzogen. Die Brennholzversorgung für die Gemeinde Heroldstatt ist auch nach Ausweis der Kernzonen gesichert, sodass sich hier kein relevanter Nachteil ergibt.

Förderprogramm des Biosphärengebiets

Das Förderprogramm des Biosphärengebiets umfasst jährlich 200.000 €. Dabei handelt es sich um ein Instrument zur Förderung einer naturschutzorientierten und nachhaltigen Regionalentwicklung im Biosphärengebiet.

Mit dem Beitritt zum Biosphärengebiet besteht die Möglichkeit für jedermann sich auf Fördergelder zu bewerben. Neben den Vereinen und Organisationen könne also auch Privatpersonen und Gruppen die Förderung beantragen.

Welche Vorteile haben Landwirtinnen und Landwirte vom Biosphärengebiet?

Mit einem Beitritt zum Biosphärengebiet ergeben sich für landwirtschaftlich aktive Akteur finanzielle Vorteile durch die Fördermöglichkeiten des Förderprogramms (200.000 Euro/Jahr). Im Bereich Landwirtschaft, Regionalvermarktung und Wertschöpfung wurden bisher sogar die meisten Projekte gefördert im Vergleich zu den anderen Handlungsfeldern des BSG: 154 Projekte seit 2008 mit 1,6 Mio. Euro Fördersumme und 4,1 Mio. Euro Gesamtinvestition (inkl. Eigenmittel).

Über das BSG-Förderprogramm hinaus koordiniert die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets viele weitere, meist deutlich umfangreichere Projekte. Diese Projekte haben in Summe einen finanziellen Umfang von ca. 1 Mio. Euro jährlich und werden durch Mittel des Naturschutzhaushalts des Landes Baden-Württemberg sowie durch Drittmittel (z.B. weitere Förderprogramme, Stiftungsmittel, Spenden) finanziert.

Beispiele hierfür sind Aufwendungen für:

  • Naturschutzorientierte Regionalmarke Albgemacht: Gemeinsam erarbeitetes, attraktives Label für Produkte, bei deren Produktion ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet wird.
  • Bienenstrom: Bundesweit vermarkteter Ökostromtarif, in dem der Anbau von Mais zur Stromerzeugung in Biogasanlagen durch mehrjährige blühende Energiepflanzen ersetzt wird.
  • Bio-Musterregion: Förderung einer bio-regionalen Außer-Haus-Verpflegung (z.B. in Kantinen, Kitas, Schulen).

Welche Initiativen unterstützt das Förderprogramm des Biosphärengebiets?

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ unterstützt innovative und nachhaltige Projekte in allen Handlungsfeldern des Biosphärengebiets, so auch im Bereich der Landnutzung und Regionalvermarktung. Beispiele der letzten Jahre sind:

  • Förderung der Wertschöpfungskette (Bag-in-Box-Anlagen, Brennereianlagen, Kornbürste für alte Getreidesorten, Ölmühle),
  • Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung (Sämaschine für innovative Sätechnik für Kulturengemenge, Mähtechnik zur insektenschonenden Mahd, Weidezäune für extensive Beweidung) und zur
  • Verkaufsförderung regionaler, naturschutzorientierter Produkte (Verkaufsautomat und -raum, Website, Kühltechnik). Jegliche bisherigen Förderprojekte sind auf der Website des Biosphärengebiet einsehbar.

Zahlen und Fakten zum Biosphärengebiet

Jährliche Besucher im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb: 20.000

Biosphärengastgeber*innen: 21

Schulklassen im Jahr im Biosphärenzentrum: 103

Regionale Erzeuger*innen auf der Produktliste: rund 100

Kinder im Ranger Programm pro Jahr: 3.500

Mittelalterliche Burgen und Klöster: 150

Realisierte Förderprojekte im Förderprogramm: 342

Jährliche Veranstaltungen im Jahresprogramm: 80

Barrierefreie Ausflugstouren: 20

Mögliche Kernzonen für das Biosphärengebiet

Hier finden Sie die entsprechenden Übersichtskarten (PDF-Datei).