Bürgermeisterwahl: Gemeinde Heroldstatt

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Bürgermeisterwahl 2026 – Gemeinde Heroldstatt

Der Gemeinderat der Gemeinde Heroldstatt hat bereits in der Sitzung vom 23. Februar 2026 die organisatorischen Rahmenbedingungen für die bevorstehende Bürgermeisterwahl beschlossen.

Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (m/w/d) findet am Sonntag, 20. September 2026, statt.

Erhält im ersten Wahlgang keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die erforderliche Mehrheit, wird eine Stichwahl am Sonntag, 11. Oktober 2026, durchgeführt.

Stellenausschreibung

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Heroldstatt wurde in der Ausgabe Nr. 27des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg vom 10. Juli 2026 öffentlich ausgeschrieben.

Bewerbungen können ab 11. Juli 2026 eingereicht werden.

PDF-Stellenausschreibung

Für eine Bewerbung zur Bürgermeisterwahl werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen. Die Unterschriften sind auf den hierfür vorgesehenen amtlichen Formblättern zu leisten. Diese werden den Bewerberinnen und Bewerbern von der Gemeinde Heroldstatt kostenlos ausgestellt.
  • Eine Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeinde, in der die Bewerberin bzw. der Bewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Bescheinigung ist auf dem amtlichen Vordruck vorzulegen.
  • Eine eidesstattliche Versicherung, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit gemäß § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt. Hierfür ist der amtliche Vordruck zu verwenden.
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck einreichen. Darin ist zu bestätigen, dass sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und ihre Wählbarkeit im Herkunftsmitgliedstaat nicht verloren haben.

Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl können bis Montag, den 24. August 2026, um 18:00 Uhr bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig beizufügen. Richten Sie Ihre Bewerbung an die untenstehende Adresse.

Anschrift:

An den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
Bürgermeisteramt Heroldstatt
Am Berg 1
72535 Heroldstatt

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl.

Information für Zugezogene und Allgemeine Hinweise zur Bürgermeisterwahl

Bürgerinnen und Bürger, die neu nach Heroldstatt zugezogen sind, innerhalb der Gemeinde umgezogen sind oder deren Haupt- bzw. Nebenwohnung sich geändert hat, sollten die Hinweise zum Wahlrecht beachten. Das Informationsblatt enthält wichtige Hinweise für Zu- und Umgezogene sowie allgemeine Informationen zum Wahlrecht, zum Wählerverzeichnis und zur Briefwahl.

Die Informationen finden Sie unter folgendem Link: Informationsblatt

Wissenswertes zur Bürgermeisterwahl

Wer darf Wählen?

Bei der Bürgermeisterwahl sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.

Wahlberechtigte erhalten bis zum 30. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung per Post.

 

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist, wer:

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnt
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist
 

Stimmabgabe

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Sie stimmen ab, indem Sie einen der vorgedruckten Bewerber auf dem Stimmzettel eindeutig kennzeichnen. Alternativ können Sie den Namen einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile eintragen.

 

Wer ist gewählt?

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Erreicht kein Bewerber diese absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/buergermeisterwahl-leichte-sprache