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Gemeinde Heroldstatt

Heroldstatter Haushaltsplan 2024

Artikel vom 29.01.2024

Positive Ergebnisse für die Zukunft

Hier finden Sie die Präsentation zum Haushaltsplan 2024 (PDF-Datei) der Gemeinde Heroldstatt.

 

Die Gemeinde Heroldstatt kann voraussichtlich bis 2027 mit positiven Ergebnissen abschließen. Für das Jahr 2023 ist dies nur 35% der Gemeinden im Alb-Donau-Kreis gelungen.

Der Haushaltsplan zeigt die Ziele und Budgets des laufenden und der drei darauffolgenden Jahre. Er ist eine wichtige Steuerungsgrundlage und dient als Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Der Plan enthält die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Die Gemeinde muss bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die gesamtwirtschaftlichen und tariflichen Entwicklungen berücksichtigen. Es müssen Schätzungen und Veranschlagungen für Steuern und Finanzausgleich getroffen werden. Das Hauptziel besteht darin, die Aufgaben der Gemeinde kontinuierlich zu erfüllen. Daher ist es wichtig, dass die laufenden Aufwendungen aus den laufenden Erträgen finanziert werden und somit das ordentliche Ergebnis positiv ist.


Eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden ist der Finanzausgleich. Dabei erhalten Kommunen Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen vom Land. Diese Erträge basieren teilweise auf dem zweitvorangegangenen Jahr, was bedeutet, dass die Corona-Pandemie auch im Jahr 2024 noch Auswirkungen haben wird. Heroldstatt profitiert aufgrund der neu berechneten Verteilungsschlüssel von höheren Erträgen aus den Gemeindeanteilen an Einkommens- und  Umsatzsteuer.


Der laufende Betrieb ist 2024 wesentlich geprägt von folgenden Themen:

  • 10.000 € für Unterhaltsmaßnahmen an den Hallen in Breithülen
  • 20.500 € für Sanierung der Rolltore beim Feuerwehrgerätehaus
  • 17.000 € für Betriebsanweisung Abwasserbereich
  • 100.000 € für Straßenunterhalt
  • 10.000 € für Spielnetzaustausch am Spielplatz neben dem Kinderhaus
  • 70.000 € Verwaltungskostenersatz von der HGE-GmbH für Ober dem Steigle
  • 47.740 € Mietmehreinnahmen Lagerhallen/Pachten

Außerdem gibt es folgende Besonderheiten im Planungszeitraum zu beachten:

  • Kommunalwahlen
  • Personalratswahlen
  • Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen
  • Neuverpachtung Jagdpachten
  • Einführung §2b UstG
  • Umsetzung der Grundsteuerreform
  • Einführung des neuen Bildungsplans
  • Ausbau der erneuerbaren Energien/Anstrebung der Klimaneutralität

Neben dem Ergebnishaushalt, welcher die laufenden Erträge und Aufwendungen darstellt, gibt es den Investitionsplan.


In diesem stehen folgende Projekte und Maßnahmen im Vordergrund:

  • Durchführung von Grundstücksverkehr
  • Neuer MTW für die Feuerwehr
  • Erweiterung des Kinderhauses
  • Sanierung der Berghalle
  • Maßnahmen im Landessanierungsprogramm
  • Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen
  • Ausbau des Breitbandnetzes
  • Einbau einer EMSR-Technik und Sanierungsarbeiten an der Kläranlage
  • Sanierung des Panoramawegs
  • Ausbau der Barrierefreien Bushaltestellen und
  • Straßensanierungen


Das Verhältnis zwischen der Höhe der Investitionsauszahlungen und den Gesamtauszahlungen wird als Investitionsquote bezeichnet. Sie ist eine Kennzahl, die sozusagen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt. Investitionen sind Anschaffungen von langfristig nutzbareren Gütern, d. h. Zugänge des Anlagevermögens. Die Investitionsquote der Gemeinde Heroldstatt beträgt im Haushaltsjahr 2024 61,45 %. Dies bedeutet, dass in 2024 fast zwei Drittel aller Auszahlungen für Investitionen aufgebracht werden sollen.


Die Vielzahl von Maßnahmen sowohl im Ergebnis- als auch im Investitionsplan führen zu erforderlichen Kreditermächtigungen bis 2027 in Höhe von 3.534.900 €.


Zum 01.01.2024 weist die Gemeinde Heroldstatt weiterhin eine Nullverschuldung aus. Für das Jahr 2024 sind Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von rd. 2,13 Mio. € vorgesehen. Für 2025 sind weitere Kreditermächtigungen von rd. 1,4 Mio. € angenommen. Danach sind nach aktuellem Stand keine weiteren Kreditermächtigungen absehbar. Trotz einer sehr hohen Investitionsquote, kann auch unter Berücksichtigung aller Planjahre unterhalb des Landesverschuldungswerts von 1.180 €/EW geblieben werden.


Der Haushaltsplan kann für alle Planjahre positive Ergebnisse und eine sehr hohe Investitionsquote aufweisen. Dies bestätigt, dass der bisherige Qualitätsstandard sowie die bestehende Infrastruktur erhalten und verbessert werden.


Ganz getreu dem Zitat von Georg-Wilhelm Exler:
„Nur wer in die Gegenwart investiert, investiert in die Zukunft“.

http://www.heroldstatt.de//rathaus-service/rathaus-aktuell