Anträge auf Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
Pressemitteilung Nr. 105 / 2023 - Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Anträge auf Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen:
Umweltministerium ist Härtefallhilfen zuständig
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
In Baden-Württemberg ist das Umweltministerium für die Umsetzung des Härtefallfonds zuständig. Die Härtefallhilfe kann in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023 über ein Online-Portal beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit über einen bereits freigeschalteten Online-Rechner zu ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Zur Härtefallhilfe wird parallel zum Start des Antragsverfahrens eine Telefon-Hotline geschaltet (Nummer aktuell noch unbekannt). Über diese können Betroffene dann auch ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern.
Nähere Informationen hierzu finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Umweltministeriums.