Rathaus Aktuell: Gemeinde Heroldstatt

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Gebärdensprache

Anzeige von fliegenden Bauten - Veranstaltungen

Artikel vom 05.09.2022

Fliegende Bauten sind grundsätzlich dem Baurechtsamt unter Vorlage eines gültigen Prüfbuchs mindestens 10 Tage vor geplanter Ausführung anzuzeigen. Zur Gebrauchsabnahme melden Sie sich bitte beim zuständigen Baukontrolleur des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis (Telefon Verwaltungssekretariat Telefonnummer: 0731 185 - 1273). Bitte beachten Sie, dass eine Gebrauchsabnahme nur werktags in der Zeit von Montag bis Freitag stattfinden kann.

Nicht anzeigepflichtig sind unbedeutende fliegende Bauten, an die keine besonderen Sicherheitsanforderungen gestellt werden:

  • Erdgeschossige Zelte und betretbare Verkaufsstände
    • mit einer Grundfläche des einzelnen Zelts bis75 m² oder
    • im Verbund aus mehreren einzelnen Zelten aufgestellt mit einer Grundfläche 
    • von insgesamt maximal 75 m² und einem Abstand einzelner Verbünde zueinander von mehr als 2 m.
  • Bühnen einschließlich Überdachung und sonstiger Aufbauten bis zu einer Höhe von 5 m
    • deren Grundfläche weniger als 100 m² beträgt
    • mit einer Fußbodenhöhe von maximal 1,5 m.
  • Fliegende Bauten bis 5 m Höhe
    • die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden, 
    • die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s haben.
  • Aufblasbare Spielgeräte
    • mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von maximal 5 m oder
    • mit überdachten Bereichen mit Entfernung zur Ausgang von maximal 2 m (sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, ist die Entfernung zum Ausgang auf 10 m begrenzt).
  • Toilettenwagen