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Geflügelpest in Nutztierhaltung im Alb-Donau-Kreis nachgewiesen

icon.crdate24.10.2025

Pressemitteilung Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Allgemeinverfügung mit Maßnahmen in Vorbereitung

Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung am Dienstagabend umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.

Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.

 

Allgemeinverfügung in Arbeit

Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen befindet sich in Vorbereitung und wird am 24. Oktober 2025 veröffentlicht. Die Verfügung tritt dann zum 25. Oktober 2025, 00:00 Uhr, in Kraft und sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Einrichtung einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km) um den betroffenen Betrieb,
  • Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel in diesen Zonen,
  • Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und Erzeugnisse aus den beiden Zonen,
  • Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im gesamten Alb-Donau-Kreis,
  • Meldepflicht bei erhöhten Verlusten oder verändertem Tierverhalten an das Veterinäramt (E-Mail: frage@alb-donau-kreis.de).

Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot

Tierhalterinnen und Tierhalter sind nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
 

Zudem sind Geflügelhalter verpflichtet, Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge sowie über Verluste und Legeleistungen zu führen. Diese dienen der Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags.

 

Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung

Beim Auftreten des Vogelgrippevirus in Nutzgeflügelbeständen besteht ein moderates Ansteckungsrisiko vor allem für Personen mit engem Tierkontakt, wie Beschäftigte in den betroffenen Betrieben oder Tierärztinnen und Tierärzte. Diese sind durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen geschützt.

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall anfassen oder mitnehmen. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.

 

Registrierungspflicht für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter

Darüber hinaus weist das Veterinäramt darauf hin, dass auch Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren meldepflichtig sind. Alle Geflügelhalterinnen und -halter, die ihre Tiere bislang nicht registriert haben, müssen dies unverzüglich beim Veterinäramt des Landratsamts Alb-Donau-Kreis nachholen. Die Meldung kann per E-Mail an das Bürgerpostfach (frage(@)alb-donau-kreis.de) erfolgen. Diese Registrierung ist wichtig, um im Seuchenfall schnell reagieren und Schutzmaßnahmen gezielt umsetzen zu können. Die erforderlichen Formulare stehen auf der Internetseite des Alb-Donau-Kreises zum Download bereit.

 

Aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind online unter www.alb-donau-kreis.de verfügbar.

 

Hintergrundinformationen

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich. Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden.

Weitere Informationen gibt es online auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts.