BEKANNTMACHUNG ZUM WIDERSPRUCHSRECHT NACH DEM BUNDESMELDEGESETZ (BMG)
Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an:
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrecht der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG);
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(§ 50 Abs. 5 i. V.m. § 50 Abs. 1 BMG);
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i. V.m. § 50 Abs. 2 BMG);
- Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i. V.m. § 50 Abs. 3 BMG);
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (Bundesfreiwilligendienst) übermitteln die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familiennamen; 2. Vornamen; 3. Gegenwärtige Anschrift. (§ 36 Abs. 2 BMG )
Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Gemeinde Heroldstatt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet. Der Widerspruch kann formlos oder über ein Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsformular ist im Bürgerbüro erhältlich. Widersprüche gegen Datenübermittlungen sind persönlich oder schriftlich auf dem Postweg zu richten an:
Gemeinde Heroldstatt Bürgerbüro
Am Berg 1
72535 Heroldstatt




