Rathaus Aktuell: Gemeinde Heroldstatt

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Kommunales Ökokonto

icon.crdate20.05.2025

Umfassende Präsentation zum kommunalen Ökokonto

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats informierten das Umweltbüro Menz und das Planungsbüro Künster die Ratsmitglieder zum Thema „Kommunales Ökokonto“. Die Experten erläuterten in einer detaillierten Präsentation die Grundlagen, Funktionsweise und den aktuellen Sachstand dieses wichtigen Instruments der kommunalen Umweltplanung und des Naturschutzes.

Definition und Zweck des Ökokontos

Ein Ökokonto, so die Fachleute, ermöglicht es Kommunen, proaktiv und vorzeitig Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen können zu einem späteren Zeitpunkt als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, die beispielsweise durch Bauvorhaben entstehen, angerechnet werden. Dieses Vorgehen verschafft der Gemeinde Heroldstatt eine erhöhte Flexibilität bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten und ermöglicht gleichzeitig einen effektiven Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz.

Zulässige Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos

Die Vertreter der Fachbüros präsentierten Maßnahmen, die im Rahmen des Ökokontos zulässig und sinnvoll sind. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Die Umwandlung von Ackerflächen und Wiesen in extensiv genutzte Wiesen
  • Die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen
  • Die Umwandlung von Waldarealen zu Bannwäldern

Unterschied zwischen dem baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Ökokonto

Dabei gilt es das baurechtliche und das naturschutzrechtliche Ökokonto zu unterscheiden. Das baurechtliche Ökokonto beinhaltet ausschließlich Maßnahmen, auf die die Gemeinde im Rahmen Ihrer hoheitlichen Tätigkeiten (Bebauungspläne, eigene Baumaßnahmen) zurückgreifen kann. Das naturschutzrechtliche Ökokonto hingegen enthält Ökomaßnahmen, die auch an andere Projektträger veräußert werden können. Es ist vorgesehen, einen Teil der Ökopunkte für den Bannwald dem naturschutzrechtlichen Ökokonto zuzuschreiben. Gemäß der gemeindlichen Leitlinie zum Umgang mit dem naturschutzrechtlichen Ökokonto können Dritte bei örtlichen Eingriffen die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleiche erwerben. Ziel ist dabei Eingriffe in die örtliche Natur durch Maßnahmen vor Ort auszugleichen.

Aktueller Sachstand

Besonders erfreulich ist, dass im Rahmen der Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Flächen ein Großteil der vorgesehenen Ökopunktemaßnahmen bereits vertraglich gesichert werden konnte.

Die betroffenen Pächter haben sich bereit erklärt, die aus dem Ökokonto resultierenden Auflagen einzuhalten. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Generierung von Ökopunkten und unterstützen aktiv die Bemühungen im Natur- und Umweltschutz.

Diese erfolgreiche Kooperation zwischen Gemeinde und Landwirtschaft ermöglicht ein zügiges und effektives Umsetzen geplanter Maßnahmen.