Öffentliche Bekanntmachung, Aufstellungsbeschluss und Entwurfsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit –
1. Bebauungsplanentwurf „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“, 1. Änderung Gemeinde Heroldstatt, Gemarkung Sontheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Heroldstatt hat am 19.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“, 1. Änderung, Gemeinde Heroldstatt, Gemarkung Sontheim, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen und gemäß § 13 Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Heroldstatt hat am 19.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“, 1. Änderung, Gemeinde Heroldstatt, Gemarkung Sontheim gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ rechtskräftig seit 14.06.2018, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen für gesundheitliche Zwecke geschaffen werden.
Aktuell liegt der Gemeinde eine konkrete Anfrage für die Errichtung eines Gesundheitszentrums vor, das die vorhandene Infrastruktur in der Gemeinde Heroldstatt sinnvoll ergänzen kann.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 5,12 ha liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemarkung Sontheim und beinhaltet folgende Flurstücke: Nr. 1010 (Zeppelinstraße), 1010/1, 1010/2, 1010/3, 1010/4, 1010/5, 1010/6, 1010/7, 1010/8, 1010/9, 1010/10, 1010/11 (Weg), 1010/12, 1010/13, 1010/14, 1010/15, 1010/16, 1010/17, 1010/18, 136 (Weberstraße, teilweise).
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Entwurf der Bebauungsplanänderung die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ vom 10.10.2016 rechtskräftig seit 14.06.2018 und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B) mit dem Datum vom 19.05.2025.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung
von Montag, den 26.05.2025 bis Mittwoch den 25.06.2025, (Auslegungsfrist)
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.heroldstatt.de veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:
- Gemeinde Heroldstatt, Gemeindeverwaltung Heroldstatt, Am Berg 1, 72535 Heroldstatt (Zimmer 2, Foyer, Erdgeschoss)
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Heroldstatt:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 25.06.2025, Stellungnahmen an info@heroldstatt.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Heroldstatt (Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, 72535 Heroldstatt, Zimmer 2) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Heroldstatt (Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, 72535 Heroldstatt) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Heroldstatt, den 22.05.2025
Michael Weber
Bürgermeister