Bei LEADER Mittlere Alb können Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden, die Antragsfrist läuft bis 28. März 2025
icon.crdate06.03.2025
Chance noch nutzen und Fördergelder beantragen
Pressemitteilung 06.03.2025 LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb
Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für die Weiterentwicklung der Region stark und unterstützt regionale Akteure dabei, Projektideen umzusetzen. Neben größeren LEADER-Projekten werden auch Kleinprojekte über das Regionalbudget gefördert.
Jetzt noch Projektantrag einreichen
Bis zum 28. März 2025 können Anträge für Kleinprojekte mit maximal 20.000 Euro Gesamtkosten (netto) beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb eingereicht werden. Für dieses Jahr stehen rund 139.000 Euro Regionalbudget zur Verfügung. Voraussichtlich am 30. April 2025 wird der LEADER-Beirat entscheiden, welche Projekte Fördergelder erhalten.
Das Fördergeld ist ein finanzieller Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Fördersatz beträgt 80 % und bezieht sich auf die Nettokosten jedes Projekts.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen und Veranstaltungen. Das können beispielsweise sein: Einrichtungsgegenstände, Freizeitequipment, Ausrüstungen, Maschinen, Roboter, Arbeitshilfen, Technik, digitale oder IT- und softwaregestützte Anwendungen, Baumaterial, Entwicklungskonzepte oder Honorar- und Mietkosten für Veranstaltungen.
Insbesondere unterstützt werden folgende Bereiche: Multifunktionale Begegnungsräume, barrierefreie Orte, neubelebte Ortsmitten, Vorhaben zur Unterstützung von Ressourcenschonung und Klimaschutz, technische und digitale Innovationen, Wissenstransfer, Einkaufs- und Vermarktungsmöglichkeiten, Angebote für die Gesundheitsversorgung, Freizeit- und Bildungsangebote vor allem für Kinder und Jugendliche, Professionalisierung von Kultureinrichtungen, Schaffung oder Ausbau regionaler Netzwerke und interkommunaler Kooperationen sowie die regionale Wertschöpfung im Bereich Grundversorgung.
Wer kann gefördert werden?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Welche Bedingungen gelten für eine Förderung?
Jedes Projekt dient dem Wohl der Gemeinschaft und hat damit eine wichtige Bedeutung für die Weiterentwicklung der Region Mittlere Alb.
Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, alle Projekte müssen möglichst schnell umgesetzt und die Fördergelder bis spätestens 31. Dezember 2025 ausgezahlt werden. Daher nimmt das Regionalmanagement nur Anträge für sofort umsetzbare Projekte entgegen.
Kontakt und Beratung
Bei Fragen berät das Regionalmanagement zur Entwicklung der Projektideen sowie zur Antragstellung:
- Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, 01523/64 21 038, markwardt@leader-alb.de
- Hannes Bartholl (07381/402 97-01, 01523/64 20 996, bartholl@leader-alb.de
Weitere Informationen zum Regionalbudget unter www.leader-alb.de.