Finanzzwischenbericht 2024
icon.crdate10.09.2024
Gesamtergebnisplan bis 31.08.2024
Der Finanzzwischenbericht ist ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Situation der Gemeinde Heroldstatt im laufenden Jahr zu überwachen und zu steuern. Er zeigt, ob die geplanten Finanzzahlen eingehalten werden oder ob es Abweichungen gibt, die korrigiert werden müssen bzw. können.
Die Präsentation des Finanzzwischenbericht 2024 (PDF-Datei) können Sie hier nachlesen.
Einnahmen
Auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung der Spitzenverbände wurden Prognosen für die weitere finanzielle Entwicklung erstellt. Diese Prognosen bilden eine solide Grundlage, können sich aber bis zum Jahresende noch ändern.
Insgesamt ist aufgrund geringerer Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie den privatrechtlichen Erträgen (z.B. Hallennutzung) von deutlich geringeren Erträgen auszugehen, als im Plan angenommen. Laut den Prognosen der Spitzenverbände wird die Verteilungsmasse für den Gemeindeanteil der Umsatzsteuer rd. 13 Mio. € weniger betragen, als ursprünglich für die Haushaltsplanung prognostiziert. Dies wirkt sich erheblich auf die Ertragslage der Gemeinde aus.
Legende zu nachfolgendem Bild: Blaue Schriftfarbe = Hauptsächlich aus Planansätzen, da Prognose nicht möglich; Grüne Schriftfarbe = Prognose
Ausgaben
In nahezu allen Bereichen konnten die Aufwendungen unter dem Planansatz gehalten werden. Der Kommunale Finanzausgleich wirkt sich jedoch auch hier negativ aus. Aufgrund der erhöhten Steuereinnahmen in 2022 kommt es zu höheren Zahlungsverpflichtungen für die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage als im Plan angenommen. Insgesamt liegen die Gesamtaufwendungen rd. 229 T€ über dem Planansatz. In Kombination mit den geringeren Erträgen führt dies zu einem prognostizierten ordentlichen Ergebnis von rd. -381 T€. Dieser Betrag kann jedoch aus den Ergebnisrücklagen der Vorjahre problemlos gedeckt werden.
Investitionen
Folgende Investitionsmaßnahmen schreiten in 2024 erheblich voran:
- Erweiterung des Kinderhauses
- Maßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogramms
- Sanierung des Panorama- und Neubachwegs (Wasserleitung, Kanal, Straße und Straßenbeleuchtung)
- Wasserleitungsbau
- Breitbandausbau
- Kanalsanierungen
- Modernisierungsmaßnahmen an der Kläranlage
- Bau der Barrierefreien Bushaltestellen
- Straßensanierungen
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Investitionsquote bei insgesamt 58 % liegen wird. Dies bedeutet, dass 58 % aller Auszahlungen für vermögensschaffende Maßnahmen anfallen werden.
Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung hat sich gezeigt, dass das Investitionsvolumen in den Jahren 2024 und 2025 außergewöhnlich hoch sein wird.
Kreditermächtigung
Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahmen wurden im Haushaltsplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.132.000 € beschlossen und durch die Prüfungsaufsicht genehmigt.
Bis zum 09.09.2024 hat die Gemeinde keine Inanspruchnahme der Kreditermächtigung benötigt. Dies war möglich dank einer soliden Haushaltsführung und einer angemessenen Mittelbewirtschaftung. Angesichts der aktuell anstehenden Belastungen aus den umfangreichen Investitionsmaßnahmen, die für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde unerlässlich sind, ist nun jedoch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,536 Mio. € erforderlich. Die statistische Verschuldung je Einwohner beträgt dadurch 515 € und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 896 € je Einwohner. Im kreisweiten Vergleich zählt Heroldstatt mit diesem Wert noch zu 31 % der Gemeinden mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von unter 1.000 €.
Um sicherzustellen, dass die Gemeinde die bestmöglichen Konditionen erhält, wurde ein umfassender Vergleich der Angebote verschiedener Banken durchgeführt. Dabei wurden nicht nur die Zinssätze, sondern auch die Vertragsbedingungen und die Flexibilität der Rückzahlungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft. Der Vertrag wird schließlich zu den bestmöglichen Konditionen auf eine Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass die Zinsbelastung für die Gemeinde so gering wie möglich gehalten wird.
Laut den bisherigen Finanzplanungen ist die Tilgung des Kredits über diesen Zeitraum auch bei einer möglichen Verschlechterung der Haushaltslage problemlos möglich. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Gemeinde weiterhin finanziell stabil bleibt und ihre Investitionsprojekte erfolgreich umsetzen kann, ohne die zukünftige Haushaltslage zu gefährden.
Durch diese sorgfältig geplante Kreditaufnahme kann die Gemeinde ihre wichtigen Investitionsprojekte fortsetzen und gleichzeitig ihre finanzielle Stabilität bewahren. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die Gemeinde zukunftssicher zu gestalten.