Mittlere Alb LEADER: Gemeinde Heroldstatt

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170.000 Euro stehen für Kleinprojekte bereit

15. Dezember 2025 

Es herrscht vorweihnachtliche Stimmung bei LEADER Mittlere Alb, verschenkt wird För-dergeld zur Weiterentwicklung der Region 

Auch im Jahr 2026 werden Kleinprojekte in der LEADER-Region Mittlere Alb unterstützt. Zur Weiterentwicklung der Region können regionale Akteure Fördergelder für ihre Projektideen beantragen. Die Fördergelder ergeben sich aus 80 % von den Nettokosten – ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bis zum 08. Februar 2026 können Anträge für Kleinpro-jekte, deren Gesamtkosten maximal 20.000 Euro (netto) betragen dürfen, beim Regionalma-nagement von LEADER Mittlere Alb eingereicht werden. Voraussichtlich am 19. März 2026 wird der LEADER-Beirat entscheiden, welche Projekte Fördergelder erhalten. Dafür stehen insgesamt 170.000 Euro bereit.

Welche Bedingungen gelten für eine Förderung?
Unterstützt werden nachhaltige Projekte, die dem Wohl der Gemeinschaft dienen und eine strukturelle Bedeutung für die Region haben. Die Projekte sollten einen Schwerpunkt im Be-reich Klima-/Ressourcenschutz, Inklusion oder Kooperationen regionaler Akteure setzen.
Die LEADER-Region Mittlere Alb umfasst 25 Kommunen. Es können Projekte gefördert wer-den, die in der LEADER-Region umgesetzt werden oder dieser überwiegend dienen.
Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, alle Projekte müssen möglichst schnell umgesetzt und die För-dergelder bis spätestens 31. Dezember 2026 ausgezahlt werden. Daher nimmt das Regional-management nur Anträge für sofort umsetzbare Projekte entgegen.
Die Projektgesamtkosten betragen zwischen 1.250 – 20.000 Euro (netto). Jeder, der von einer Förderung profitieren möchte, muss mit der Umsetzung bis zum 20.03.2026 warten, nur die Planung darf vorher laufen. Es werden nur neue Maßnahmen, Angebote oder Investitionen unterstützt – keine laufenden Kosten, Ersatzbeschaffungen oder bereits begonnenen Projekte.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen und Veranstaltungen. Dazu gehören bei-spielsweise: Einrichtungsgegenstände, Freizeitequipment, Ausrüstungen, Maschinen, Auto-maten, Roboter, Arbeitshilfen, Technik, digitale oder IT- und softwaregestützte Anwendungen, Baumaterial, Entwicklungskonzepte oder Honorar- und Mietkosten für Veranstaltungen.
Insbesondere unterstützt werden: Multifunktionale Begegnungsräume, barrierefreie Orte, neu-belebte Ortsmitten, Vorhaben zur Unterstützung von Ressourcenschonung und Klimaschutz, technische und digitale Innovationen, Wissenstransfer, Einkaufs- und Vermarktungsmöglich-keiten, Angebote für die Gesundheitsversorgung, Freizeit- und Bildungsangebote vor allem für Kinder und Jugendliche, Professionalisierung von Kultureinrichtungen, Schaffung oder Aus-bau regionaler Netzwerke und interkommunaler Kooperationen sowie die regionale Wert-schöpfung im Bereich Grundversorgung.
 

Wer kann gefördert werden?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Per-sonengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Kontakt und Beratung


Das Regionalmanagement berät gerne zur Antragstellung und zum Förderprozess:
• Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, 01523/64 21 038, markwardt@leader-alb.de)
• Hannes Bartholl (07381/402 97-01, 01523/64 20 996, bartholl@leader-alb.de)


Weitere Informationen zum Regionalbudget unter www.leader-alb.de.

Nach der Förderung ist vor der Förderung

8. Dezember 2025

3 Projekten wurden diesen November rund 189.000 Euro LEADER-Fördergelder zugesprochen. Bis 01.03.2026 werden wieder neue LEADER-Projekte gesucht.

LEADER ist ein Förderprogramm, mit dem Projekte zur Weiterentwicklung der Region unterstützt werden. Dafür stellen die Europäische Union sowie das Land Baden-Württemberg Gelder zur Verfügung, mit denen Projekte bezuschusst werden. Am 24. November 2025 kam der LEADER-Beirat zusammen, um über die Förderung von 4 Projektanträgen zu beraten. Da das vorhandene Budget überzeichnet war, erhielten nur 3 Anträge einen Zuschlag. Zusammen bekommen diese rund 143.000 Euro EU-Mittel sowie 46.000 Euro Landesmittel.

Erlebnis Burgruine Hohengundelfingen

Die Burgruine Hohengundelfingen im Großen Lautertal, ein wichtiges kulturhistorisches Erbe auf der Mittleren Alb, ist ein beliebtes Ausflugsziel in der Region. Besonderer Anziehungspunkt ist der Burgfried, der als Aussichtsplattform dient. Mit dem Projekt will die Stadt Münsingen die Erlebbarkeit der Burgruine durch verbesserte Wissensvermittlung, Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit steigern. Dafür werden Treppe und Geländer zum Burgfried ertüchtigt sowie absturzsicher gestaltet. Zudem entsteht ein kleiner Burg-Infoppfad (auch digital über die ‚zeigmal-App‘) und es wird eine neue Sitzgelegenheit errichtet.

Fahrstuhl Dorfgemeinschaftshaus Upfingen

Das Dorfgemeinschaftshaus Upfingen ist ein zentraler Treffpunkt, der regelmäßig von Vereinen und Bürgern sowie für öffentliche und private Veranstaltungen genutzt wird. Allerdings ist der große Veranstaltungssaal im Obergeschoss nur über eine Treppe zugänglich. Das verhindert eine barrierefreie Teilhabe und erschwert die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen. Zur Sicherung der sozialen Partizipation sowie zur multifunktionalen Nutzbarmachung wird die Gemeinde St. Johann einen Außenaufzug anbauen.

Sportheimmodernisierung

Der Sportverein Westerheim 1930 e.V. bietet ein breites Angebot an sportlichen Aktivitäten. Daneben dient das 1967 erbaute Sportheim inkl. Gastraum und Küche als Treffpunkt für die Bevölkerung sowie für private Feiern. Um diese Angebote auch zukünftig darbieten und weiterentwickeln zu können, wird der Verein sein Sportheim umbauen und modernisieren. Dazu gehören Bereiche wie Haustechnik, Malerarbeiten, Bodenbeläge, Möblierung und Theke. Danach können die Räume vielseitiger und energieeffizienter genutzt werden.

193.000 Euro Fördergelder für neue LEADER-Projekte

Das europäische Programm LEADER unterstützt Akteure im ländlichen Raum dabei, mit Fördergeldern zukunftsorientierte und insbesondere nachhaltige Projektideen umzusetzen. Auf der Mittleren Alb werden beispielsweise Projekte zur Stärkung der Nah- und Grundversorgung, Belebung der Dorfmitte, Erweiterung des Angebots im Bereich Freizeit, Kultur oder Bildung, Verbesserung inklusiver und demokratischer Strukturen, zum Ausbau der regionalen Wirtschaft oder zur Weiterentwicklung von Klimaschutz und Ressourcenschonung gefördert.

Förderbedingungen

Wer bei der nächsten Projektauswahl von einer finanziellen Unterstützung durch LEADER profitieren will, reicht vom 08. Dezember 2025 bis 01. März 2026 einen Projektantrag beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb ein. Die Geschäftsstelle befindet sich Münsingen, Anträge können gerne per E-Mail eingehen. Voraussichtlich am 08. Mai 2026 wird entschieden, welche der eingereichten Anträge eine Förderung erhalten.

Für alle Anträge sind 193.000 Euro EU-Mittel sowie verfügbare Landesmittel abrufbereit. Das Fördergeld wird als Zuschuss ausgezahlt, der Fördersatz variiert zwischen 30 und 70 Prozent. Voraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde, bereits sehr gut geplant ist und zügig umgesetzt werden kann.

Wer darf einen Antrag stellen

Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Personengesellschaften, Verbände, Kommunen und Kirchen.

Kontakt und Beratung

Interessierte wenden sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl, beide beraten zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung und nehmen Anträge per E-Mail entgegen.

Weitere Hinweise zur Förderung gibt es unter www.leader-alb.de.

Land stellt 3,45 Mio. Euro Fördermittel für Regionalbudget bereit

26. November 2025

Die LEADER-Region Mittlere Alb erhält davon 150.000 Euro für die Förderung von Kleinprojekten im Jahr 2026

Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für die Weiterentwicklung der Region stark und unterstützt regionale Akteure dabei, Projektideen umzusetzen. Neben größeren LEADER-Projekten werden auch Kleinprojekte über das Regionalbudget gefördert.

Das Regionalbudget wird jährlich zur Verfügung gestellt und setzt sich aus Landesmitteln sowie einem Eigenanteil der LEADER-Region zusammen. Trotz der angespannten Haushaltssituation im Land war es Herrn Minister Peter Hauk MdL ein großes Anliegen, das Regionalbudget finanzstark fortzuführen und damit ein klares Zeichen für den Bottom-Up Ansatz in den 20 LEADER-Regionen zu setzen. Bottom-Up bedeutet ‚von unten nach oben‘, Planungen und Entscheidungen gehen ihren Weg von der lokalen Ebene schrittweise aufwärts.

Bottom-Up – Stärkung der Handlungsfähigkeit vor Ort

„Das Land Baden-Württemberg wird das sogenannte Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 Euro nicht nur weiterführen, sondern auch die Mittel hierfür aufstocken. Damit stärken wir direkt die Handlungsfähigkeit unserer ländlichen Regionen und bürgerschaftlichen Initiativen. Gerade im Ländlichen Raum sind passgenaue, lokal verankerte Projekte der Motor für Lebensqualität, bürgerschaftliches Engagement und wirtschaftliche Entwicklung. Die Erhöhung des Regionalbudgets ist ein klares Signal: Wir investieren in die Zukunft unserer Regionen und schaffen die Grundlage, um gute Ideen umzusetzen", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 19. November 2025.

„Die Stärke des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg ist seine Vielfalt und die regionalen Besonderheiten. Mit dem Regionalbudget geben wir den Regionen ein wirkungsvolles Förderinstrument an die Hand, um lokale, kleinere Projekte passgenau und vor allem unbürokratisch umzusetzen. Die Erhöhung des Budgets ist auch ein klares Bekenntnis zur Stärkung der regionalen Eigenverantwortung und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort“, betonte der Minister. Die bisherige Fördersumme pro Region in Höhe von 125.000 Euro wird im Jahr 2026 auf 150.000 Euro erhöht, um lokale Initiativen, Dorfentwicklungen und regionale Zusammenarbeit stärker zu unterstützen.

Minister Hauk betonte, bei der Erstellung des Regionalbudgets lag das Augenmerk auf der einfachen und unbürokratischen Ausgestaltung des Programms. Es wurde berücksichtigt, dass es sich um kleine und schnell umsetzbare Projekte handeln soll. „Das Programm zeigt, wie man einerseits wirkungsvoll und andererseits mit sehr einfachen Regeln sehr gut Prozesse unterstützen kann. Das Regionalbudget kann so auch ein Modell für andere Förderprogramme sein“, so der Minister.

Ideen für Kleinprojekte gesucht

Für das Jahr 2026 stehen in der LEADER-Region Mittlere Alb insgesamt 170.000 Euro Regionalbudget zur Verfügung. Bis zum 08. Februar 2026 können Anträge für Kleinprojekte mit maximal 20.000 Euro Gesamtkosten beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb eingereicht werden. Voraussichtlich am 19. März 2026 wird der LEADER-Beirat entscheiden, welche Projekte Fördergelder erhalten. Das Fördergeld ist ein finanzieller Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Fördersatz beträgt 80 % und bezieht sich auf die Nettokosten jedes Projekts.

Was kann gefördert werden?

Mit dem Regionalbudget können kleine Projekte in Bereichen wie Dorfentwicklung, Nahversorgung oder soziales Miteinander gefördert werden. Auch Vereine können profitieren. Im Jahr 2026 werden insbesondere nachhaltige Projekte mit Schwerpunkt auf Klima-/Ressourcenschutz, Inklusion oder Kooperationen regionaler Akteure unterstützt.

Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen und Veranstaltungen.

Wer kann gefördert werden?

Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Welche Bedingungen gelten für eine Förderung?

Jedes Projekt dient dem Wohl der Gemeinschaft und hat eine strukturelle Bedeutung für die Region Mittlere Alb.

Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, alle Projekte müssen möglichst schnell und bis spätestens 31. Dezember 2026 umgesetzt werden. Daher nimmt das Regionalmanagement nur Anträge für sofort umsetzbare Projekte entgegen.

Kontakt und Beratung

Bei Fragen berät das Regionalmanagement zur Entwicklung der Projektideen sowie zur Antragstellung:

  • Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, 01523/64 21 038, markwardt@leader-alb.de)
  • Hannes Bartholl (07381/402 97-01, 01523/64 20 996, bartholl@leader-alb.de)

Weitere Informationen zum Regionalbudget unter www.leader-alb.de.