Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2026
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z. B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 17.08.2025 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Hauptamtsleiterin Carmen Holder, Tel. 07389/909030, E-Mail: carmen.holder@heroldstatt.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Heroldstatt, 12.06.2025
49.950 € Förderung für STÜWER GmbH & Co. KG durch das ELR 2025
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein zentrales Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg, das gezielt Projekte in ländlichen Gemeinden unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern, Ortskerne zu stärken und die Infrastruktur weiterzuentwickeln.
In diesem Jahr darf sich die STÜWER GmbH & Co. KG über eine Förderung in Höhe von 49.950 € freuen. Mit dieser finanziellen Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Heroldstatt geleistet.
Die Gemeinde freut sich, dass ein Unternehmen aus Heroldstatt in den Förderkreis aufgenommen wurde. Dies zeigt, dass sich Engagement und Innovationskraft lohnen. Wir gratulieren der STÜWER GmbH & Co. KG herzlich zu dieser Förderung und sehen darin ein positives Signal für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet es den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen.
Programmjahr 2024:
- Projekt: Landhotel Wiesenhof - Ausbau und Modernisierung der Hotelzimmer, des Eingangbereichs und des Treppenhauses - Förderung in Höhe von 35.760 €
Programmjahr 2022:
- Projekt: Dietz technoplast - Erweiterung der Lagerfläche durch Anbau einer weiteren Halle – Förderung in Höhe von 167.500 €
- Projekt: Rommel der Schreiner – Neubau eines Betriebsgebäudes mit Erweiterung des Maschinenparks in Holzbauweise im Gewerbegebiet – Förderung in Höhe von 246.200 €
- Projekt: SKM Metalltechnik GR – Neubau eines Betriebsgebäudes mit Büro- und Sozialräumen im Gewerbegebiet – Förderung in Höhe von 156.930 €
- Projekt: Holzner Maschinenbau GmbH - Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungs- und Sozialräumen- Förderung in Höhe von 250.000 €
Programmjahr 2021:
- Projekt: Albhof - Umbau, Erweiterung und Wiederinbetriebnahme eines Gaststättengebäudes (Grundversorgung) – Förderung in Höhe von 250.000 €
- Projekt: Stüwer GmbH – Neubau eines Büro-, Vertriebs-, Werkstatt- und Lagergebäudes im Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ (Grundversorgung) – Förderung in Höhe von 250.000 €
- Projekt: Scheurer Metall Technik – Verlegung/Erweiterung der Produktion und Zusammenlegung Büroräume ins Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ (Arbeiten) – Förderung in Höhe von 47.220 €
- Projekt: ABS Elektrotechnik GmbH – Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ (Arbeiten) – Förderung in Höhe von 68.340 €
Mit der Umsetzung dieser Projekte wird eine weitere Entwicklung des zukunftsorientierten Charakters von Heroldstatt und des bürgerschaftlichen Lebens nicht nur gefördert, sondern zielführend gestärkt, gleichzeitig auf Nachhaltigkeit gesetzt. Heroldstatt wird mit den strukturell bedeutsamen Projekten mit neuem Leben gefüllt, als auch ortserhaltend bereichert. Gleichzeitig entwickelt sich Heroldstatt weiter und geht sowohl mit seinen Gewerbebetrieben als auch Vereinen neue Wege. Gemengelagen werden aufgehoben, gleichzeitig brach liegende Gastronomie wiederbelebt. Zudem werden neue Segmente im Bereich der Energieversorgung als auch Wasserwirtschaft ins Leben gerufen und sichern ein umweltverträgliches Leben. Mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie einer grundlegenden Erweiterung der Versorgung sowie des Dienstleistungssektors schafft es Heroldstatt als in der Region ansprechende Gemeinde liebens- und gleichzeitig lebenswert zu bleiben. Die Entwicklung in Heroldstatt erfährt mit den facettenreichen Objekten eine grundlegende Stärkung.
Spitze auf dem Land - Technologieförderung
Erfolgreich wurde die Gemeinde Heroldstatt mit dem Unternehmen 1A Autenrieth Kunststofftechnik GmbH u. CoKG in 2021 mit einer Fördersumme von 400.000 € in das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ aufgenommen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Technologieführerschaft in Heroldstatt mit diesem besonderen Förderprogramm. Das Unternehmen 1A Autenrieth wurde als einziges im Alb-Donau-Kreis in diese Förderung integriert. Die Förderung wird Unternehmen mit ausgeprägter Technologiekompetenz und Innovationsfähigkeit zuerkannt, ist sehr bedeutsam und gleichzeitig ein Beitrag zur Attraktivität für unseren ländlichen Raum und insbesondere für Heroldstatt. Ebenso ein wichtiger Baustein in der Wirtschaftsförderung der Gemeinde und macht Heroldstatt zugleich zu einem ansprechenden Unternehmensstandort.