Modernisierungsvereinbarungen private Eigentümer: Gemeinde Heroldstatt

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Gebärdensprache

Seit Aufnahme in das Landessanierungsprogramm konnten bereits mehrerer Verträge zur Förderung von Maßnahmen privater Eigentümer geschlossen werden. Dazu zählen sowohl umfassende Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden als auch Abbruchmaßnahmen.

 

Folgende Maßnahmen werden mit Landes- und Kommunalmitteln gefördert:

Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen:

  • Modernisierung eines Wohnhauses in der Wiesenstraße, Schaffung zusätzlichen Wohnraums:
    Förderanteil 30 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Die Maßnahme wird derzeit durchgeführt.
  • Modernisierung eines Wohnhauses „Auf dem Berg“
    Förderanteil 30 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Die Maßnahme wird derzeit durchgeführt.

Abbruchmaßnahmen:

  • Abbruch eines Gebäudes in der Kirchgasse mit anschließendem Neubau:
    Förderanteil 100 % der Abbruchkosten. Die Maßnahme wird derzeit durchgeführt.
 

Weitere Verträge zur Förderung neuer Maßnahmen stehen kurz vor dem Abschluss.

 

Umfangreiche Beratungsgespräche mit privaten Eigentümern wurden und werden weiterhin durchgeführt. Der Förderung weiterer privater Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen wird von Seiten der Gemeinde gerne entgegengesehen.