Vorteile der Sanierung für private Gebäudeeigentümer
Für Gebäudeeigentümer, die ihr Gebäude im Sanierungsgebiet modernisieren oder ihr Gebäude abbrechen und anschließend durch einen Neubau ersetzen möchten, bietet die Sanierung vielfältige Vorteile. Nach eingehender Beratung und Information schließt der Gebäudeeigentümer einen Vertrag mit der Gemeinde Heroldstatt ab. Dieser definiert die individuellen Sanierungsregularien des jeweiligen Objekts sowie Zuschüsse auf Modernisierungs- bzw. Abbruchkosten als Förderung der Sanierung.
Höhe der Zuschüsse
Eigentümer, die ihr Gebäude modernisieren möchten, können einen Zuschuss in Höhe von 30 % (max. 30.000 €) der Investitionskosten sowie eine Bescheinigung zur Sonderabschreibung der Investitionskosten auf die Einkommensteuer erhalten. Die Sonderabschreibung beträgt derzeit bei vermietetem Wohnraum in den ersten 8 Jahren 9 % und den folgenden 4 Jahren 7 %, bei selbstgenutztem Wohnraum in den folgenden 10 Jahren 9 %.
Ebenso werden Ausbau- oder Umnutzungsmaßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum von der Gemeinde Heroldstatt mit 30 % der Investitionskosten bis zu einer Förderhöchstgrenze von 30.000 € pro Wohneinheit gefördert. Die Möglichkeit einer steuerlichen Sonderabschreibung besteht hier allerdings nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei denkmalgeschützter Bausubstanz und ortsbildprägenden, städtebaulich bedeutsamen Gebäuden.
Eigentümer, die ihr Gebäude abbrechen möchten, können eine Kostenerstattung des Abbruchs in Höhe von 100 % der notwendigen Abbruchkosten erhalten, bis zu einem Förderhöchstbetrag von 30.000 € pro Gebäude. Sollte der Abbruch ersatzlos (ohne Neubau) erfolgen, so liegt der Förderhöchstbetrag bei 50 % der Abbruchkosten, maximal jedoch 15.000 € pro Gebäude.
Beratung
Wenn Sie Interesse daran haben, an der Sanierung „Ortsmitte Ennabeuren und Ortsmitte Sontheim“ durch Maßnahmen an Ihrem Gebäude teilzunehmen und hierfür einen Zuschuss der Gemeinde Heroldstatt beantragen möchten, bieten wir Ihnen kostenlose Sanierungssprechtage an. Die Sprechtage finden einmal monatlich statt und werden im Heroldstatt Boten angekündigt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Sanierungsträger, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Matthias Weikert, Telefonnummer: 0731 602896-24 matthias.weikert(@)lbbw-im.de.
Für weitere Fragen steht Ihnen auch gerne Bürgermeister Michael Weber unter Telefonnummer: 07389 9090-10michael.weber(@)heroldstatt.de sowie Hauptamtsleiterin Anja Sauer unter der Telefonnummer: 07389 9090-30 zur Verfügung.
Nutzen Sie die Gelegenheit zur Beratung und im weiteren Verlauf die Möglichkeit zur Gewährung von Fördergeldern während der Bewilligungszeit der Ortskernsanierung.
Anlagen:
Sanierungsvereinbarungen in Heroldstatt
Bisher konnten acht Modernisierungsvereinbarungen mit Privateigentümern mit einem Fördervolumen von rund 130.000 € ageschlossen werden.