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Gemeinde Heroldstatt

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund- und Bodens für Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sollen dazu beitragen, den Grundstücksmarkt darzustellen. Sie sind eine Orientierung bei der Preisgestaltung, haben jedoch keine bindende Wirkung.

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen. Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu. Auch die Gemeinde Heroldstatt gehört diesem Gremium an. Der lokale Gutachterausschuss in Heroldstatt beendete seine Tätigkeit zum 31.01.2021. Ab dem 01.02.2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen dessen Aufgaben übernommen. Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden künftig über den Gemeinsamen Gutachterausschuss abgewickelt.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle:

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen
Lindenstraße 22-24
89574 Ehingen (Donau)
Telefonnummer: 07391 503-130
E-Mail schreiben
Zur Homepage

Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses der Gemeinde Heroldstatt - Stand 01.01.2022 - und der Gesamtübersichtsplan können im Anhang eingesehen werden.

Zusatzinformationen Bodenrichtwerte (PDF-Datei)
Pläne zu den Bodenrichtwerten (PDF-Datei)

http://www.heroldstatt.de//leben-wohnen/bauen/bodenrichtwerte