Mitteilung an die Bevölkerung der Gemeinde Heroldstatt zum Coronavirus
Mitteilung an die Bevölkerung der Gemeinde Heroldstatt zum Coronavirus
Liebe Bürger und Bürgerinnen,
im Anhang finden Sie die am 11.01.2021 in Kraft tretende Änderung der Corona-Verodnung unserer Landesregierung.
Weitere Informationen verschiedener Institutionen zum Thema finden Sie hier:
Sozialministerium Baden Württemberg
Die wesentlichen Änderungen zum 11.01.2021
Die bereits bestehenden Maßnahmen, beschlossen am 16.12.2020, werden bis zum 31.01.2021 verlängert. Folgende Änderungen wurden zudem beschlossen und sind ab dem 11.01.2021 gültig:
Kontaktbeschränkungen:
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre, werden nicht mitgezählt.
Regelung für Kinderbetreuung:
Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften betreut werden.
Bildung und Betreuung:
Kitas bleiben bis auf weiteres geschlossen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken ist eine Öffnung ab dem 18. Januar möglich. Es findet kein Präsenzunterricht an Grundschulen statt. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, ist eine Öffnung ab dem 18. Januar möglich.
Es findet kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen statt.
Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
Es werden entsprechende Notbetreuungen eingerichtet. Ansprechpartner hierfür sind die Schulen und Kitas vor Ort.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr.
Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.
Fahrschulen sind geschlossen. Onlineunterricht ist jedoch möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz)
Reisen:
Die Landesregierung appelliert an die Bevölkerung, auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen zu verzichten. Es werden verstärkte Kontrollen und Zugangs-beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durchgeführt.
Einzelhandel:
Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden
Gastronomie:
Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt sofern der Verzehr auf dem Betriebsgelände in geeigneten Räumlichkeiten erfolgt
Bürgertelefon Landkreis Alb-Donau-Kreis
Telefon: 0731 185 1050 Erreichbar:
Montag bis Freitag, 8:30 bis 16 Uhr
Hotline Landesgesundheitsamt
Telefon: 0711 904 39555 Erreichbar: täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr
Hotline Bundesgesundheitsministerium
Telefon: 030 346 465 100 Erreichbar:
Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr
Hotline Unabhängige Patientenberatung
Telefon: 0800 011 77 22 Erreichbar: Montags bis Freitag 8 bis 22 Uhr, Samstag 8 bis 18 Uhr