Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Die Gemeinde Heroldstatt wurde in 2021 erfreulicherweise mit einer Gesamtfördersumme von 615.560 € in das Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ aufgenommen. Insgesamt wurden im Alb-Donau-Kreis 91 Projekte bezuschusst, davon vier in Heroldstatt. Heroldstatt wurde mit den die Gemeinde in ihrer Struktur und Eigenart erhaltenden als auch prägenden Projekten aus dem Bereich „Grundversorgung“ und „Arbeiten“ in das Programm aufgenommen. Die Gelder wurden wie folgt verteilt:
- Projekt: Albhof - Umbau, Erweiterung und Wiederinbetriebnahme eines Gaststättengebäudes (Grundversorgung) – Förderung in Höhe von 250.000 €
- Projekt: Stüwer GmbH – Neubau eines Büro-, Vertriebs-, Werkstatt- und Lagergebäudes im Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ (Grundversorgung) – Förderung in Höhe von 250.000 €
- Projekt: Scheurer Metall Technik – Verlegung/Erweiterung der Produktion und Zusammenlegung Büroräume ins Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ (Arbeiten) – Förderung in Höhe von 47.220 €
- Projekt: ABS Elektrotechnik GmbH – Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ (Arbeiten) – Förderung in Höhe von 68.340 €
Mit der Umsetzung dieser Projekte wird eine weitere Entwicklung des zukunftsorientierten Charakters von Heroldstatt und des bürgerschaftlichen Lebens nicht nur gefördert, sondern zielführend gestärkt, gleichzeitig auf Nachhaltigkeit gesetzt. Heroldstatt wird mit den strukturell bedeutsamen Projekten mit neuem Leben gefüllt, als auch ortserhaltend bereichert. Gleichzeitig entwickelt sich Heroldstatt weiter und geht sowohl mit seinen Gewerbebetrieben als auch Vereinen neue Wege. Gemengelagen werden aufgehoben, gleichzeitig brach liegende Gastronomie wiederbelebt. Zudem werden neue Segmente im Bereich der Energieversorgung als auch Wasserwirtschaft ins Leben gerufen und sichern ein umweltverträgliches Leben. Mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie einer grundlegenden Erweiterung der Versorgung sowie des Dienstleistungssektors schafft es Heroldstatt als in der Region ansprechende Gemeinde liebens- und gleichzeitig lebenswert zu bleiben. Die Entwicklung in Heroldstatt erfährt mit den facettenreichen Objekten eine grundlegende Stärkung.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR); Ausschreibung Jahresprogramm 2022
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 02. Juli 2021 ausgeschrieben.
Mit ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden u. a. Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen hat der Förderschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priorität. Projekte aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Bei Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach überwiegend regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, angeboten oder erbracht werden, kann unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundversorgung dienen. Diese Punkte sind im Aufnahmeantrag der Gemeinde darzulegen und im Formular ELR-5 zu bestätigen.
Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und Physiotherapeuten zählen.
Dorfgaststätten im Ländlichen Raum sind ein wichtiges Kulturgut, das es zu erhalten gilt. Eine Gaststätte im Ort ist nie nur ein Platz zum Essen und Trinken, sondern immer auch ein gesellschaftlicher und kultureller Treffpunkt, der vielfältig zur Lebensqualität im Ort beiträgt. Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den Ländlichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert.
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Bioökonomiebasierte Bauweisen werden vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und werden daher weiterhin im ELR verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz in wesentlichen, neu entstehenden Gebäudeteilen wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Der Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt mit dem Schlussverwendungsnachweis, dem die "Statistik der Baufertigstellungen" (siehe auch https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet) mit Bestätigungsvermerk durch die Gemeinde beizufügen ist.
Förderschwerpunkte Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen
Im Förderschwerpunkt Arbeiten sollen zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Multifunktionszentren. Für die innerörtliche Weiterentwicklung soll im Förderschwerpunkt Arbeiten die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet. Die freiwerdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.
Heroldstatt besitzt die Besonderheit, ins Städtebauförderprogramm mit den Ortsteilen Ennabeuren und Sontheim aufgenommen worden zu sein. Diese innerörtliche Förderung (Ortskernsanierung) konkurriert einer Programmaufnahme „Entwicklung Ländlicher Raum“ im Bereich WOHNEN. Daher ist eine Antragstellung beim Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ im Bereich WOHNEN für die Ortsteile Ennabeuren und Sontheim nicht möglich. Alle anderen Förderschwerpunkte können mittels einer Antragstellung bedient werden.
Verfahren
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2022 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen. Der Zusammenhang zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen. Ein Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen Bereich fallende Einzelprojekte. Diese sind im Formular ELR-1/3 entsprechend der Priorität aufzulisten.
Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindlichen Aufnahmeantrags. Die Projektbeschreibung für wohnraumbezogene Projekte (Formular ELR-4) beschreibt das Projekt aus gemeindlicher Sicht. Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von Unternehmen (Formular ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Anzahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab und lassen diese Angaben durch Mitzeichnung des Unternehmens bestätigen.
Stellt eine Gemeinde mehrere Aufnahmeanträge, so müssen auch diese in eine Rangfolge gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können (siehe Formular ELR-1/1).
Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Landkreis-, Regierungsbezirk- und Landesebene) werden die kommunalen Aufnahmeanträge in eine Rangfolge gebracht. Insbesondere auf Landkreisebene ist die strukturelle Ausgangslage mit Bezug auf die Bedürftigkeit der Gemeinde (z. B. Bevölkerungsentwicklung, Steuerkraftsumme, Einwohner pro ha Siedlungsfläche) und die strukturelle Bedeutung der beantragten Projekte bei der Priorisierung der Aufnahmeanträge zu würdigen. Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2021 beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis und Regierungspräsidium Tübingen einzureichen. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 14.08.2021 bei der Gemeinde Heroldstatt vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Projekte im Gemeinderat beraten und eine Priorisierung vorgenommen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden sie sich gerne an Hauptamtsleiterin Anja Sauer, Telefonnummer: 07389 90930, anja.sauer(@)heroldstatt.de.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Antragsformulare, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr.