Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer II. Quartal 2024
Datum 15.05.2024
Uhrzeit Ganztägig
Beschreibung
Am 15.05.2024 ist die Grundsteuer und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Gewerbesteuer:
Die Höhe der Vorauszahlungsrate ist dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder Gewerbesteueränderungsbescheid zu entnehmen.
Grundsteuer:
Die Höhe der vierteljährlichen Rate ist dem letzten Grundsteuerbescheid oder Grundsteueränderungsbescheid zu entnehmen.
Bei der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird der Betrag zur Fälligkeit vom Konto abgebucht. Bei Selbstzahlern bitten wir um pünktliche Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens zu dem angegebenen Fälligkeitstermin.
Sollten Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Scheck, Telefon Telefonnummer: 07389/9090-21, oder verwenden Sie das Formblatt auf der Homepage der Gemeinde Heroldstatt.