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Gemeinde Heroldstatt

Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer II. Quartal 2024

Datum 15.05.2024
Uhrzeit Ganztägig

Beschreibung

Am 15.05.2024 ist die Grundsteuer und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

Gewerbesteuer:

Die Höhe der Vorauszahlungsrate ist dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder Gewerbesteueränderungsbescheid zu entnehmen.

Grundsteuer:

Die Höhe der vierteljährlichen Rate ist dem letzten Grundsteuerbescheid oder Grundsteueränderungsbescheid zu entnehmen.

 

Bei der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird der Betrag zur Fälligkeit vom Konto abgebucht. Bei Selbstzahlern bitten wir um pünktliche Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens zu dem angegebenen Fälligkeitstermin.

Sollten Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Scheck, Telefon Telefonnummer: 07389/9090-21,  oder verwenden Sie das Formblatt auf der Homepage der Gemeinde Heroldstatt.

http://www.heroldstatt.de//freizeit-tourismus/veranstaltungskalender