Fälligkeit Wasser- und Abwassergebühren
Datum 30.04.2024
Uhrzeit Ganztägig
Beschreibung
Der Abschlag Wasser- und Abwassergebühren ist zum 30.04.2024 zur Zahlung fällig.
Die Höhe des vierteljährlichen Abschlags ist dem letzten Bescheid über Wasser-/Abwassergebühren zu entnehmen.
Bei der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird der Betrag zur Fälligkeit vom Konto abgebucht. Bei Selbstzahlern bitten wir um pünktliche Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens zu dem angegebenen Fälligkeitstermin.
Sollten Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Scheck, Telefon Telefonnummer: 07389/9090-21, oder verwenden Sie das Formblatt auf der Homepage der Gemeinde Heroldstatt.