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Gemeinde Heroldstatt

Verlässliches Betreuungsangebot der Gemeinde Heroldstatt

Schuljahr 2022/2023
Auch in diesem Schuljahr wird an unserer Grundschule eine Betreuung angeboten, die sich sehr gut bewährt hat. Es handelt sich hierbei um eine BETREUUNG auf freiwilliger Basis von Montag bis Freitag, wobei ergänzend hierzu ebenfalls von Montag bis Freitag die Ausgabe eines Mittagessens vorgesehen ist. Die Betreuung beginnt morgens bereits ab 07:00 Uhr.

Folgende Betreuungszeiten werden angeboten:

  • 1. Kernzeitbetreuung - Vormittag
    Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 08:50 Uhr.
    Monatsbeitrag 30,00 € je Schüler.
  • 2. Kernzeitbetreuung - Mittag
    Montag bis Freitag von 11:20 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Monatsbeitrag 28,00 € je Schüler.
  • 3. Nachmittagsbetreuung
    Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
    Monatsbeitrag 58,00 € je Schüler.
  • 4. Ganztagesbetreuung
    Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 08:50 Uhr und 11:20 Uhr bis 16:30 Uhr
    Monatsbeitrag 116,00 € je Schüler.

Die Betreuungszeiten können flexibel gewählt werden. Während der Betreuungszeiten erhalten die Kinder Unterstützung bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben. Ebenso erleben die Kinder Erholung und Entspannung, sie können kreative Angebote wahrnehmen, spielen oder sich mit unterschiedlichem Bewegungsmaterial auseinandersetzen. Wenn Sie Interesse daran haben, für Ihr Kind im neuen Schuljahr das Verlässliche Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, können Sie Ihr Kind mit diesem Formular (PDF-Datei) für die gewünschte Betreuungszeit anmelden. Während der Betreuungszeiten sind die Mitarbeiterinnen unter Telefonnummer: 0170 705 48 57 zu erreichen.

Nähere Informationen

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen zum Verlässlichen Betreuungsangebot?

  • Dann können Sie sich gerne an die Leiterin der Betreuung, Frau Jutta Wagner Telefonnummer: 0170 705 4857 wenden.
  • Sie können sich auch gerne unseren Flyer zum Angebot (PDF-Datei) ansehen oder ausdrucken.

Fördermittel von 170.911 € für die Grundschule Heroldstatt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2021 die Umsetzung des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter an der Grundschule Heroldstatt beschlossen. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote fördern die Teilhabechancen von Schülerinnen und Schülern und sind für Familien die Basis für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Koalitionsvertrag des Bundes wurde für die 19. Legislaturperiode vereinbart, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Für den erforderlichen Infrastrukturausbau stellt der Bund den Ländern bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Hiervon gewährt der Bund den Ländern in einem ersten Schritt Finanzhilfen in Höhe von 750 Millionen Euro. Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterzeichnet, dieses ist am 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. Ziel dieses Investitionsprogramms in Höhe von 750 Millionen Euro ist es, den Ganztagsausbau zu beschleunigen und so den Weg zu einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu ebnen. Mit den zusätzlichen Finanzhilfen unterstützt der Bund die Länder und Kommunen dabei, zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu schaffen und bestehende Ganztagsangebote qualitativ weiterzuentwickeln. Für Baden-Württemberg stehen 97.596.000 Euro (90.563.334 Euro für öffentliche Träger (kommunal kofinanzierte Träger) und 7.032.666 Euro für freie Träger (Schulen in freier Trägerschaft sowie Kindertagespflege)) im Rahmen des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis längstens 31. Dezember 2021 zur Verfügung. In Baden-Württemberg können neben den ganztägigen Bildungsangeboten an Schulen im Primarbereich (Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) auch die qualitätsvollen kommunalen Betreuungsangebote gefördert werden. Dies wurde erst ermöglicht durch eine landesseitig gesondert gegenüber dem Bund abgegebene Protokollerklärung zur Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Die Protokollerklärung des Landes besagt, dass das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien, die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch den Bund sind, gewährleistet.

Aufgrund der Kürze des zur Verfügung stehenden Zeitraums für die Abwicklung des Antragsverfahrens galt für die Bewilligung die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs des vollständigen Antrags (Windhundprinzip). Fördermittel konnten ab dem 25.05.2021 beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war unklar, in welcher Art und Weise und welchen Inhalten der Förderantrag zu stellen ist. Die Gemeinde Heroldstatt hat mit Datum vom 08.06.2021 einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt. Bis zum 30.06.2021 mussten die Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen worden sein.

Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses (Projektförderung) und bezweckt eine pauschale Beteiligung (Anteilsfinanzierung) an den Maßnahmenkosten des Zuwendungsempfängers. Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die ursprüngliche Planung der Grundschulsanierung im Gesamten war mit 1,2 Mio. Euro veranschlagt. Die damalige Planung wurde nochmals komplett überarbeitet. Die Toiletten wurden mit Zugang vom inneren Flur gestaltet. Weiter wurde eine Mensa und eine Lehrküche für die Betreuung vorgesehen. Mit der Schaffung eines zentralen und eines weiteren kleineren Betreuungsraums, einem Betreuungsmehrzweckraum sowie einem „Snoozleraum“ zum Ausruhen wurde die Ganztagesbetreuung komplett im Schulgebäude aufgenommen und ein qualitativ sehr hochwertiges Angebot geschaffen. Daneben wurde in die erweiterte Planung eine Lüftungsanalage im Betreuungstrakt (Mehrzweckraum, Küchen, Mensa), ein Lärmschutz sowie eine energetische Aufwertung mit Dämmmaßnahmen (Dach OG Ostblock sowie neue Fenster im Mehrzweckraum) aufgenommen. Die ursprünglich zurückgestellte Ausstattung der Lehrküche, der Mensa und der Lernbetreuungsräume sowie des „Snoozleraums“ mit Mobiliar kann mit dem umfänglichen Fördersatz von 70% ohne zeitliche Verzögerungen umgesetzt werden. Ebenso die Anschaffung von Sport- und Spielgeräten zur Förderung von Spiel und Bewegung. Die Ausstattung mit Wasserspender und Regiomat „Coole Schule“ stellen weitere Qualitätsmerkmale einer zeitgemäßen und ansprechenden Betreuung dar. Mit den teilweise bereits im Rahmen des ersten Blocks erfolgten Vergaben sowie weiteren vergabekonformen Ausschreibungen und Angebotsvorlagen ist die Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtung unter Beachtung des Sparsamkeitsgrundsatzes als Fördervoraussetzung gegeben. Die Ausstattung der Lehrküche war aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses bzgl. einer Umsetzung zurückgestellt worden. Wirtschaftlichkeitsgründe begründeten eine Umsetzung mit Fördergeldern in Höhe von 70 v. H. Eine Beauftragung der einzelnen Bieter in einer ersten Tranche des Förderprogramms erfolgte unter Gewährung eines Rücktrittrechts bei Ablehnung der Förderleistungen. Im Folgejahr ist vorgesehen, die Außenspielgeräte mittels Zuschüsse zu einem erheblichen Teil zu finanzieren.

Heroldstatt kann sich glücklich schätzen, nun mit einem Zuwendungsbescheid von insgesamt 170.911 € in das Förderprogramm – Beschleunigungsprogramm Ganztagesbetreuung - aufgenommen worden zu sein. Den Bewilligungsbescheid hat die Gemeinde mit Schreiben vom 05.08.2021 erhalten und kann nun in die Beschaffung schreiten. Herzlichen Dank an dieser Stelle an den Fördergeber, das Land Baden-Württemberg.

http://www.heroldstatt.de//leben-wohnen/kinder-familien/ganztagesbetreuung