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Gemeinde Heroldstatt

Wie wird ein Gewerbebetrieb zum Müll veranlagt?

Jeder Gewerbebetrieb wird veranlagt.

Die Jahresgebühr orientiert sich am Behältervolumen und ist unabhängig von der Zahl der Leerungen. Sie deckt die Fixkosten für die Restmüllsammlung und -entsorgung ab, für das Bringsystem sowie die Kosten für die Abfallbehälter.

Die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) deckt die mengenabhängigen Kosten der Restmüllsammlung und -entsorgung ab und fällt nur an, wenn eine Leerung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Es werden sechs Pflichtleerungen pro Jahr abgerechnet.
Die Restmülltonne kann alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden, d.h. die maximale Anzahl an Leerungen beträgt 26 im Jahr

Sollten die Behälter einmal nicht ausreichen, können Sie beim Landkreis Zusatzsäcke (80 l) bestellen gegen eine Gebühr von 6,83 € (Postversand).

Mitbenutzung vorhandener häuslicher Abfallbehälter:
Für Klein- und Kleinstunternehmer besteht die Möglichkeit der Mitbenutzung vor Ort vorhandener häuslicher Abfallbehälter, wenn nur eine geringe Menge anfällt. Dafür fällt eine Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr an. Sie ist niedriger als die Zusatzgebühr bei einer Behältergemeinschaft für Haushalte, weil Leistungen wie die Problemstoffentsorgung oder die gebührenfreie Sperrmüll- oder Grüngutentsorgung hier nicht enthalten sind.
Die Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr fällt für die weiteren gewerblichen Mitglieder auch an, wenn sich ausschließlich gewerbliche Nutzer zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen.
 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.

Gewerbemüllgebühren Landratsamt Abfallwirtschafft

Müllgebühren

Die Müllgebühren für den Gewerbemüll entnemen Sie folgendem Link.

Müllgebühhren Gewerbe Landratsamt Abfallwirtschaft

http://www.heroldstatt.de//leben-wohnen/ver-entsorgung/gewerbemuell