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Gemeinde Heroldstatt

Informationen zum Hausmüll

Welche Müllbehälter sind zu gelassen?

Zugelassen sind fahrbare Müllbehälter mit einem Volumen von 40 l,  60 l, 80 l, 120 l und 240 l.

Welche Größe muss der Müllbehälter haben?

Pro Person, die dem Haushalt angehört, muss ein Behältervolumen von mindestens 20 l vorgehalten werden.

Sind Müllgemeinschaften möglich?

Ja. Haushalte, deren Wohnungen sich auf demselben oder dem angrenzenden Grundstück befinden, können bei der Gemeinde die Bildung einer Müllgemeinschaft beantragen. Pro Person muss auch hier ein Behältervolumen von mindestens 20 l vorhanden sein.

Wie setzt sich die Müllgebühr zusammen?

Leistunsabhängige Jahresgebühr für Restmüll ergibt sich aus der Tonnengröße und Leerungshäufigkeit (nur sechs Mindestleerungen)

Gebühren Landratsamt Abfallwirtschaft

Gebühren

Grundgebühren

Die Grundgebühren entnehmen Sie folgendem Link.

Gebührentabelle Landratsamt Abfallwirtschaft

Behältergebühren

Die Behältergebühren entnehmen Sie folgendem Link.

Behälltergebühren Landratsamt Abfallwirtschaft

http://www.heroldstatt.de//leben-wohnen/ver-entsorgung/hausmuell