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Gemeinde Heroldstatt

Beitrag von Hans Anhorn

Über abgegangene Siedlungen, in der Fachsprache "Wüstungen" genannt, sind die geschichtlichen Quellen sehr dürftig und so wurde bisher in den Ortsbeschreibungen auch nur "Holzhausen" (1502 Lagerbuch Blaubeuren "Holtzhusen") erwähnt. Außer dem Flurnamen deutet nichts mehr auf diese an der früheren westlichen Markungsgrenze nördlich von Ennabeuren und nach der Grenzänderung im Flurbereinigungsverfahren heute auf Ennabeurer Markung gelegene Siedlung hin.

Auf Grund von neuen Forschungserkenntnissen sind nun jedoch in einer Karte von Hermann Grees über abgegangene Siedlungen auf der Münsinger Alb weitere solche Wüstungen auf der Markung oder an ihrer Grenze aufgeführt. Als Siedlungen unbekannter Größe und Art werden dort genannt:

  • Eichhalden:
    auf der nördlichen Markungsgrenze zu Laichingen im Schnittpunkt mit der L 230 gelegen, es könnte deshalb auch Laichingen zugerechnet werden;
  • Kaltenbuch:
    etwa am Standort des Albhofs gelegen;
  • Stetten:
    an der Markungsgrenze zu Suppingen, nach den Forschungen von Jonas Köpf entweder im "Gruberhau" (Markung Suppingen), oder im "Wechsel" (Markung Sontheim) zu suchen;
  • Birkach:
    an der westlichen Markungsgrenze zu Ennabeuren.

Des weiteren wird ein "Hesenstetten" als nicht lokalisierbar aufgeführt und "Hohen Rain" in der früheren Exklave. Diese Siedlungen werden wahrscheinlich nicht zeitgleich nebeneinander bestanden haben. Ihre Entstehung dürfte ins 9. oder 10. Jahrhundert fallen, der Wüstungsfall dürfte im 13. und 14. Jahrhundert eingetreten sein. Ortsgeschichtlich von besonderem Interesse ist die Wüstung auf "Hohrain". In der Oberamtsbeschreibung 1825 ist über diese vermerkt: "Übrigens befindet sich auch bei unserem Sontheim, südlich vom Dorf, auf einem besonders vermarkten Bezirk, Hohenrain genannt, noch Überreste, die von einem Schlosse zeugen, und der Sage nach auch von einem herrühren."

Von diesen Überresten eines Schlosses wird auch noch in der Vorbemerkung bei der Anlegung des Güterbuches 1867 berichtet. Nach Aussagen von Zeitzeugen sind die noch vorhandenen Grundmauerreste ausgangs des 19. Jahrhunderts abgetragen und die Steine zum Wegbau verwendet worden. Sicher hätte vor dieser Zeit der Grundriß der wahrscheinlich mittelalterlichen Burganlage noch rekonstruiert werden können, ist aber leider unterblieben. Obwohl sich das Vorhandensein eines Herrensitzes nicht beweisen läßt, kann ein solcher doch vermutet werden. Mehrere Kriterien sprechen dafür: da die Exklave "Hoher Rain" keinem Flurzwang unterworfen war, nahm sie eine Sonderstellung ein.

Die Flurnamen "Im Brühl", "Herrenbreite" und "Justinger Herrschaftsacker" weisen auf herrschaftlichen Grundbesitz hin und der Flurnamen "auf Hohrain beim Bronnen" auf eine Wasserstelle. So kann angenommen werden, daß dieser Bezirk mit einer Fläche von ca. 75 ha zu einem Gut gehörte. Bis heute ist auch ungeklärt und gibt noch Rätsel auf, in wessen Besitz die der Stiftungspflege Seißen gehörende "Heiligenhalde" früher war. Nach der mündlichen Überlieferung ging man immer davon aus, daß auch diese zur Exklave gehörte und anläßlich einer erhobenen Kriegssteuer, welche die Sontheimer zu bezahlen nicht in der Lage waren, an die Stiftungspflege verkauften. Ein schriftlicher Nachweis konnte trotz vieler Nachforschungen bis jetzt nicht gefunden werden.

Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kann aber davon ausgegangen werden, daß die Markungsgrenze in der Frühzeit entlang des Tiefentals verlief und erst später geändert wurde, da sie in der heutigen Grenze den alten Gepflogenheiten widerspricht. Bis heute unbeantwortet bleibt auch die Frage nach einem Ortsadel. Hier müssen die bisherigen Chroniken der Gemeinde berichtigt werden, wenn dort geschrieben steht, daß über die Herren von Sontheim urkundlich nur soviel überliefert ist, daß sie den Reichsfreiherren von Justingen lehenspflichtig waren. So soll es zwar in einer alten Chronik stehen, in welcher ist aber nicht bekannt. Festzustellen bleibt daher, daß, solange keine Urkunde aufgefunden wird, welche die Herren von Sontheim unzweifelhaft unserem Ort zuzuordnen vermag, von einer urkundlichen Erwähnung nicht die Rede sein kann. Die Oberamtsbeschreibung 1825 vermerkt dazu: "Die häufig vorkommenden Herren von Sontheim scheinen von Sontheim an der Brenz gewesen zu sein."

So wird 1266 ein Joelin von Sontheim als Lehensmann des Heinrich V. von Gundelfingen genannt; 1349 soll die Gutsherrschaft den Herren von Gundelfingen und 1351 den Edlen von Sontheim, die hier saßen, zugestanden sein.

Auch in der Teilungsurkunde der Helfensteiner von 1356 sind sie aufgeführt. So erscheint es nicht ganz abwegig, daß frühere Chronisten die Herren von Sontheim irrtümlicherweise unserem Ort zuschrieben, da dieser den Gundelfingern am nächsten lag und die Helfensteiner zu den frühen Grundherren gehörten. Da von Überresten eines Schlosses heute nichts mehr beweisbar ist und die genannten Herren von Sontheim auch heute noch, wie schon 1825, Sontheim an der Brenz zugeordnet werden, müssen wir die Wüstung "Auf Hohrain" als eine solche von unbekannter Größe und Art bezeichnen.

Obwohl die Wüstung "Kälblinsbuch" während der Zeit ihres Bestehens nicht zu Sontheim gehörte, soll über sie doch berichtet werden, da der Standort der Siedlung im "Burrenhau" heute auf der Markung Sontheim liegt. Über diese sind wir durch den Beitrag von Jonas Köpf über abgegangene Siedlungen der Blaubeurer Alb recht gut unterrichtet. Dabei handelt es sich um ein Hofgut des Klosters Blaubeuren, das im 10. Jahrhundert entstanden sein dürfte. Es lag in einer besonderen, zu Suppingen gehörenden Markung und wurde von den beiden Familien der Grafen Sigiboto und Anselm von Tübingen dem Kloster gestiftet (1085 oder etwas später). Der letzte Hofbauer auf "Kälblinsbuch", Hans Werng, verzichtete 1449 auf sein Besitzrecht und erhielt dafür vom Kloster 60 Pfund Heller. Vermutlich ist die Hofsiedlung schon um diese Zeit abgegangen. Wenn es aber zutrifft, daß der Hof erst 1631 zerstört wurde, könnten auch noch weitere Pächter auf dem Hof gewesen sein.

Schon lange vorher hatten Suppingen, Seißen und Sontheim gemeinsame Weiderechte auf "Kälblinsbuch". Das herzogliche Hofgericht in Stuttgart bestätigte dies 1489, nachdem es vorher zu Streitigkeiten gekommen war. Später werden Grundbesitzer aus Seißen, Suppingen und Sontheim auf "Kälblinsbuch" genannt. Herzog Karl Eugen bestimmte 1739, daß die ganze Steuer nach Suppingen zu entrichten sei. Die Grundstücke waren dem Kloster gültbar (Haber und Dinkel). Ein Teil des umfangreichen Besitzes kam ganz an Sontheim und wurde hier als "clösterliche Markung" in den Büchern geführt.

Kirchlich gehörte die Siedlung zu Seißen. Den kleinen Zehnten hatten die Pfarrer von Suppingen und Seißen gemeinsam. 1823 trat der Pfarrer von Suppingen den Zehnten desjenigen Teils von "Kälblinsbuch", der zu Sontheim gehörte, an den Pfarrer von Sontheim ab. Siedlungsreste: Überwachsene Grundmauern und Hüle im "Burrenhau"; Chorgestühl im Kloster Blaubeuren: "Kalminsbuch".

Literatur:

  • Grees, Hermann
    Die abgegangenen Siedlungen auf der Münsinger Alb, in: Stadt Münsingen (Hrsg.): Münsingen. Geschichte, Landschaft, Kultur, Sigmaringen 1982, S. 477.
  • Köpf, Jonas
    Kälblinsbuch und Stetten, in: Abgegangene Siedlungen der Blaubeurer Alb, Sonderdruck aus: Binder (Hrsg.): Rechts und links der Wanderwege auf der Blaubeurer Alb, Seißen 1961, S. 42f.
  • Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Alb-Donau-Kreis (Hrsg.)
    Der Alb-Donau-Kreis (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg), 2 Bde., Sigmaringen 1989 - 1992, Bd. 2, S. 319.
http://www.heroldstatt.de//gemeinde-heroldstatt/geschichte/abgegangene-siedlungen-um-sontheim